Beschluss: zurückgestellt

Die Verwaltungsvorlage 018/2014 liegt vor.

 

 

Frau Böse teilt mit, dass Herr Lompa erst zu 20:00 Uhr eingeladen worden sei. Deswegen schlägt sie vor, die Beratung zu TOP 12 Entwurf der Haushaltssatzung 2014 mit Ihren Anlagen vorzuziehen. Die Ausschussmitglieder stimmen dem zu.

 

Erst nach der Beratung von Top 12 Entwurf der Haushaltssatzung 2014 mit ihren Anlagen begrüßt Ausschussvorsitzender Wilken daher Herrn Lompa vom Planungsbüro Drees und Huesmann.

 

Herr Lompa stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation, die im Ratsinformationssystem Session als Anlage 3 zum Protokoll eingestellt ist, die Firma Drees und Huesmann und die drei Planungsvarianten, die als Varianten A, B, und C tituliert sind, vor.

 

Variante A

Bei der Variante A soll die vorhandene Geographie übernommen werden, wobei 10 neue Parzellen entstehen könnten. Daher sei diese Variante die wirtschaftlichste von den drei vorgestellten Varianten. Nachteile sei, dass die Grundstücke z. T. schmal wären, es keine weiteren Grünflächen geben werde und keine zusätzlichen Stellplätze im öffentlichen Raum vorgesehen seien. Es solle keine Böschungskante geben, wobei die neuen Gebäude um einen Wendehammer gruppiert werden sollen. Ein Auslass in nordöstlicher Richtung durch einen Radweg und einen Wirtschaftsweg ermögliche eine eventuelle Erschließung im Nord-Osten.

 

Variante B

Bei dieser Variante erfolgt eine Neuordnung des Bereiches. Es soll von einem Wendehammer und einer Sackgasse abgesehen werden. Vorteil dieser Variante sei, dass durch eine Schleife alle Grundstücke direkt erreichbar seien. Somit sei eine Flexibilität der Gliederung in der Zukunft gewährleistet. Weitere Vorteile durch die nördliche Position der Gebäude seien die energetische Nutzung und die Möglichkeit, eine Art Südgarten erhalten zu können. Besucherstellplätze seien möglich. Mit ca. 10 Grundstücken sei die Variante B wirtschaftlich annähernd vergleichbar mit Variante A.

 

Variante C

Ein wesentlicher Unterschied zu den Varianten A und B ist die Ausrichtung der Grundstücke nach Süd-Westen. Hintere Grundstücke könnten durch einen Wohnweg erreicht werden, der von der Kommune als privat oder öffentlich festzulegen sei. Nachteile dieser Variante seien die fehlende Flexibilität für die Zukunft und eine geringere Grundstücksanzahl (9).

 

Nach der Vorstellung der drei Planungsvarianten durch Herrn Lompa werden seitens der Ausschussmitglieder Fragen und Bedenken zum möglichen Verkehrsaufkommen und dem Höhenunterschied vorgebracht. Insbesondere wird kritisch das Erfordernis hinterfragt, durch eine zusätzlichen Stichstraße in nördlicher Richtung evtl. zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich Flächen erschließen zu können. Bezüglich der Verkehrsbelastung, die auch durch die zusätzlichen Grundstücke nördlich des jetzigen Plangebietes entstehen, äußern sich Herr Lompa und Frau Böse, dass z. Zt. keine genauen Angaben gemacht werden könnten, aber die Errichtung einer Straße die einzige Möglichkeit für eine zukünftige Erschließung der dahinterliegenden Fläche sei und insofern notwendig ist.

 

Herr Wilken fragt, ob eine Weiterentwicklung nach Norden überhaupt vorgesehen sei. Bezüglich des Höhenunterschiedes meint er, Haus Nr. 127 würde bei Variante B nicht zu erreichen sein. Herr Lompa und Herrn Gromöller sehen insoweit keine nachteilige Höhenlage. Laut Herrn Lompa müssten die neuangelegte Straße, die Gebäude und der Wendehammer auf gleicher Höhe liegen, so dass auch dieses Grundstück an seiner nordöstlichen Grundstücksecke über die Anbindung verfüge.

 

Zur möglichen Weiterentwicklung nach Norden äußern sich Frau Böse und Herr Gromöller, es sei wichtig, eine Erschließungsoption für weitere angrenzende Grundstücke für die Zukunft offen zu halten.

 

Die Sitzung wird mit Zustimmung der Ausschussmitglieder geöffnet, da es Fragen und Anregungen von Bürgern bzw. Anliegern aus dem jetzigen Wohnbaugebiet Kiebitzheide gibt.

 

Diese befürchten eine Mehrbelastung durch den Verkehr und fragen, ob stattdessen eine Erschließung über den Ausbau des nordöstlich gelegenen Weges neben dem Wäldchen an der Altenberger Straße möglich sei.

 

Frau Böse erwidert, dass diese Frage mit dem Kreis Coesfeld erörtert werden müsse und Grundstücke betroffen seien, die nicht im Eigentum der Gemeinde seien.

 

Herr Lenter schlägt vor, die potentielle Erweiterungsfläche statt über eine vom Markenweg nach Norden abzweigende Wegeverbindung zwischen den neu geplanten Grundstücken über einen Abzweig hinter den schon beplanten aber noch nicht bebauten Grundstücken parallel zur Haupterschließungsstraße Kiebitzheide zu erschließen. D.h. die Erschließungstrasse würde nach Westen verschoben.

Frau Böse führt hierzu aus, dass die schon vorhandene und von der Haupterschließungsstraße nach Osten abzweigende Straße lediglich eine Breite von 4,75 m habe und für die Aufnahme der zusätzlichen Verkehre nicht breit genug sei. Dies gelte auch für den vorhandenen Wirtschaftsweg der nach Norden verläuft. Insofern seien auch hier Verhandlungen mit den betroffenen Privateigentümern der angrenzenden Flächen zu führen.

 

 

Herr Wilken lässt darüber abstimmen, ob die Option zur Erschließung des Flurstückes 64 durch Anlegung der zuvor beschriebenen direkten Anbindung an die Altenberger Straße im nächsten Schritt geprüft werden solle. Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag mehrheitlich zu: Ja: 10, Nein: 1.

 

Nach dieser Abstimmung fragt Herr Gromöller, ob die von Herrn Lompa vorgestellten Varianten A, B, und C als zweite Lösung (Alternative Lösung) betrachtet werden können, falls die zu überprüfende Variante nicht zu verwirklichen sein sollte. Die Gemeinde wolle möglichst schnell Bauland anbieten können.

 

Herr Wilken möchte keine voreilige Entscheidung, sondern die aus seiner Sicht qualitativ beste Möglichkeit umsetzen. Variante C sei aus energetischer Sicht die beste von den vorgestellten Varianten. Bei Variante A könne ein anderer Weg Erschließungskosten senken.

 

Er fragt, ob man sich zu diesem Punkt nochmals außerordentlich treffen solle.

Frau Böse schlägt vor, die vorgeschlagene Variante mit dem Kreis zu klären und danach erst eine Grundlage zu schaffen, wie die Verwaltung dies bautechnisch verwirklichen könne.

Frau von Hövel ist der Meinung, dass ein neuer Entwurf aufgestellt werden müsse, wenn die Erschließung von der Altenberger Straße vom Wald aus nicht möglich sei. Dem stimmt Frau Böse zu.

 

Herr Eilers spricht sich gegen Variante B aus, da diese architektonisch nicht glücklich und die Grundstücke schlecht zu vermarkten seien.

 

Eine Bürgerin/Anliegerin und Herr Lompa machen darauf aufmerksam, dass die Variante A zu wenig Stellplätze im öffentlichen Straßenraum beinhalte.

 

Herr Böttcher gibt zu bedenken, dass zunächst die Einwohner nach ihren Wünschen zu befragen seien, bevor genauer geplant werden könne.

 

Frau Böse regt an, einen Beschluss zu fassen, in welchen Schritten vorzugehen sei. Ggf. werde sich die weitere Beratung in die nächste Sitzungsfolge oder sogar in die erste Sitzungsfolge nach der Kommunalwahl verschieben.

 

Herr Lompa spricht sich für die Erschließung über den Ausbau des vorhandenen Wirtschaftsweges im Nord-Osten aus.

 

Die Anwesenden sind sich darin einig, dass die für die Erschließung (Kanal- und Straßenbau) im Haushaltsentwurf 2014 bei den Produkten 1106 und 1201 gebildeten Haushaltsansätze zunächst so stehen bleiben. Abhängig vom endgültigen Bebauungsplan sind ggf. Änderungen erforderlich.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass vor der Durchführung weiterer Planungsschritte zunächst seitens der Verwaltung mit dem Kreis Coesfeld als Straßenbaulastträgerin der Altenberger Straße, dem Forstamt sowie den zu beteiligenden Eigentümern der betroffenen Privatgrundstücke zu klären ist, ob und ggfls. wie unmittelbar von der Altenberger Straße eine Erschließung der neuen Baugrundstücke erfolgen kann. Auf der Basis des Verhandlungsergebnisses sollen dem Bau- und Verkehrsausschuss weitere Planungsmöglichkeiten aufgezeigt werden und zwar unter Berücksichtigung weiterer öffentlicher Stellplätze, energetischer Gebäudeausrichtung und auf Basis der Variante A.