Sitzung: 12.02.2014 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 015/2014
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des Antrags der Fraktionen
vom 10.10.2013
1.
die der Verwaltungsvorlage 015/2014 als Anlage 2 beigefügte 1. Änderungssatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Havixbeck hinsichtlich der
Dichtheitsprüfung, wobei der § 15 Abs. 2 und 3 folgende Fassung erhalten
sollen:
(2) Für private Abwasserleitungen wird – außer bei neu errichteten oder
geänderten Abwasserleitungen – keine flächendeckende Zustands- oder
Funktionsprüfung angeordnet.
(3) Über das Ergebnis dieser Zustand- oder Funktionsprüfung ist der
Gemeinde Havixbeck innerhalb von vier Wochen nach Aufforderung eine
Bescheinigung vorzulegen.
2.
die Übernahme der Grundstücksanschlussleitungen in die öffentliche
Abwasseranlage zum 01.01.2015 hinsichtlich der Sanierung. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Umstellung der Entwässerungssatzung und Gebührenkalkulation für
2015 entsprechend vorzubereiten.
Die Verwaltungsvorlage 015/2014 liegt vor.
Ausschussvorsitzender
Herr Greiff weist auf das Schreiben der Bürgerinitiative, das allen Fraktionen
im Vorfeld der Sitzung zugegangen ist, hin. Darin werden Änderungen der
Formulierungen des neuen § 15 der Satzung vorgeschlagen.
Frau Böse führt dazu
aus, dass dem Vorschlag, in Abs. 1 das Wort „gesetzlich“ einzufügen, aus
Rechtsgründen nicht gefolgt werden sollte, weil die von der Verwaltung
vorgeschlagene Formulierung „landes- und bundesrechtliche Regelungen“
umfassender ist und neben Gesetzen auch Verordnungen umfasse. Im Übrigen
bestehen aus Sicht der Verwaltung gegen die vorgeschlagenen Formulierungen
keine Bedenken.
Sodann wird im
Rahmen einer Sitzungsunterbrechung den anwesenden Mitgliedern der
Bürgerinitiative Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Herr Schmidt, als
Sprecher, spricht sich deutlich für die Umsetzung der vorgelegten
Formulierungen aus.
Nach Wiederaufnahme
der Sitzung und einer kurzen Diskussion über Vor- und Nachteile wird einstimmig
beschlossen, „gesetzlich“ nicht aufzunehmen.
Die redaktionellen
Änderungen zu (2) und (3) werden einstimmig angenommen.