Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des Antrags der Fraktionen vom 10.10.2013

1. die der Verwaltungsvorlage 015/2014 als Anlage 2 beigefügte 1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Havixbeck hinsichtlich der Dichtheitsprüfung, wobei der § 15 Abs. 2 und 3 folgende Fassung erhalten sollen:

(2) Für private Abwasserleitungen wird – außer bei neu errichteten oder geänderten Abwasserleitungen – keine flächendeckende Zustands- oder Funktionsprüfung angeordnet.

(3) Über das Ergebnis dieser Zustand- oder Funktionsprüfung ist der Gemeinde Havixbeck innerhalb von vier Wochen nach Aufforderung eine Bescheinigung vorzulegen.

 

2. die Übernahme der Grundstücksanschlussleitungen in die öffentliche Abwasseranlage zum 01.01.2015 hinsichtlich der Sanierung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umstellung der Entwässerungssatzung und Gebührenkalkulation für 2015 entsprechend vorzubereiten.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 015/2014 liegt vor.

 

Ausschussvorsitzender Herr Greiff weist auf das Schreiben der Bürgerinitiative, das allen Fraktionen im Vorfeld der Sitzung zugegangen ist, hin. Darin werden Änderungen der Formulierungen des neuen § 15 der Satzung vorgeschlagen.

 

Frau Böse führt dazu aus, dass dem Vorschlag, in Abs. 1 das Wort „gesetzlich“ einzufügen, aus Rechtsgründen nicht gefolgt werden sollte, weil die von der Verwaltung vorgeschlagene Formulierung „landes- und bundesrechtliche Regelungen“ umfassender ist und neben Gesetzen auch Verordnungen umfasse. Im Übrigen bestehen aus Sicht der Verwaltung gegen die vorgeschlagenen Formulierungen keine Bedenken.

 

Sodann wird im Rahmen einer Sitzungsunterbrechung den anwesenden Mitgliedern der Bürgerinitiative Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Herr Schmidt, als Sprecher, spricht sich deutlich für die Umsetzung der vorgelegten Formulierungen aus.

 

 

Nach Wiederaufnahme der Sitzung und einer kurzen Diskussion über Vor- und Nachteile wird einstimmig beschlossen, „gesetzlich“ nicht aufzunehmen.

 

Die redaktionellen Änderungen zu (2) und (3) werden einstimmig angenommen.