Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Strasse“ als Satzung, und zwar unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einzelbeschlüsse.

 

Gleichzeitig wird die Begründung zur Bebauungsplanänderung beschlossen.


Die Verwaltungsvorlage 003/2014 liegt vor.

 

Über die Ordnungsnummern B 1, B 2 und B 3 wird einzeln wie folgt abgestimmt, sodass dem Gemeinderat folgende Beschlussempfehlungen gegeben werden:

 

 

Zu  B 1.

Der Gemeinderat nimmt das Schreiben der Anlieger zu Nr. 1 zur Kenntnis und beschließt nach Beratung wie folgt:

Die künftig auf dem bisherigen Spielplatzgrundstück zulässige Bebauung entspricht nach Art, Maß und Bauweise dem, was bereits auf den umgebenden Baugrundstücken zulässig ist. Auch entspricht die Grundstücksgröße dem in dem Baugebiet „Auf der Wenge“ üblichen Maß. Im Sinne der Gleichbehandlung wird damit für die verschiedenen Grundstücke innerhalb des städtebaulichen Zusammenhangs eine einheitliche planungsrechtliche Grundlage geschaffen.

Eine Beeinträchtigung der Wohnqualität und der daraus resultierenden Wertminderung des Grundstückes ist nicht zu erwarten.

 

 

Zu 2.

 

Diese Anregung, beim Grundstücksverkauf eine Auswahl der Interessenten dahingehend zu treffen, welcher Haustyp errichtet werden soll, wird zur Kenntnis genommen, betrifft aber nicht den Inhalt des Bebauungsplanes.

 

 

Zu 3.

 

Aus städtebaulicher Sicht sind keine Gründe erkennbar, warum eine über die im übrigen Bereich getroffenen Festsetzungen hinausgehende Einschränkung der Bebauung im Änderungsbereich erfolgen soll. Das Maß der baulichen Nutzung ist über die eingeschossige Bauweise eindeutig und ausreichend definiert.

Unabhängig davon, ist aufgrund der Örtlichkeit davon auszugehen, dass das Grundstück über die Straße „Auf der Wenge“ erschlossen wird und sich daher mit seinem Erschließungsniveau auf diese beziehen wird.

 

 

angenommen, Ja: 11.

 

Danach wird über den Beschlussvorschlag zu Ordnungsnummer B 2 (Stellungnahme der Anlieger Nr. 2 vom 05.12.2013) abgestimmt. Dieser wird einstimmig von den Ausschussmitgliedern angenommen, Ja: 11. und wie folgt dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen:

 

 

Zu B 2.

 

Der Gemeinderat nimmt das Schreiben der Anlieger Nr. 2 zur Kenntnis und beschließt nach Beratung wie folgt:

 

Zu 1.:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregung, dass die innerhalb des Änderungsbereichs geplante Bebauung als Einfamilien- und nicht als Mehrfamilienhaus zur Vermietung geplant wird, zur Kenntnis und beschließt, dieser nicht zu folgen, da die künftig auf dem Grundstück zulässige Bebauung nach Art, Maß und Bauweise der umgebenden Bebauung entspricht und auch die Festsetzung zur Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten bezogen auf ein einzelnes Grundstück städtebaulich nicht gerechtfertigt ist.

 

 

Zu 2.:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregung zur Kenntnis und stellt fest, dass dieser bereits durch die Festsetzung einer eingeschossigen Bebauung und einer festgesetzten Grundflächenzahl von 0,4 im Bebauungsplan gefolgt wurde.

 

 

Zu 3.:

 

Der Gemeinderat beschließt der Anregung, beidseitig des Fußweges einen Grünstreifen festzusetzen, nicht zu folgen, da kein städtebauliches Erfordernis hierfür besteht.

 

 

Zu 4.:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregung, das Niveau der Grundfläche des Hauses der Straße „Auf der Wenge“ anzupassen, zur Kenntnis und stellt fest, dass diese Anregung bereits durch die Festsetzung der gleichen Grundflächenzahl, wie sie auch für die Grundstücke entlang der Straße festgesetzt ist, berücksichtigt wurde.

 

 

Zu 5.:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregung begl. der Auswahl der Interessenten bei der Grundstücksveräußerung zur Kenntnis und stellt fest, dass dies nicht Inhalt des Bebauungsplanes ist.

 

 

 

Auch über den Beschlussvorschlag zu Ordnungsnummer B3 (Stellungnahme des Anliegers Nr. 3 vom 11.12.2013) wird abgestimmt: Dieser wird einstimmig von den Ausschussmitgliedern angenommen, Ja: 11.

 

 

Zu B 3.

 

 

Die Beschlussempfehlung lautet wie folgt:

Der Gemeinderat nimmt das Schreiben des Anliegers Nr. 3 vom 11.12.2013 zur Kenntnis und beschließt wie folgt:

 

 

Zu 1.:

 

Der Gemeinderat beschließt der Anregung, die zulässige Bauweise auf Einzelhäuser zu beschränken nicht zu folgen, da für den Änderungsbereich im Sinne einer einheitlichen Regelung für den Straßenzug die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung und Bauweise übernommen wurden.

 

 

Zu 2.:

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis auf die bestehenden Gestaltungsvorschriften zur Kenntnis und stellt fest, dass diese – wie in der Begründung zur Änderungsplanung ausgeführt, auch für den Änderungsbereich gelten.

 

 

Zu 3.:

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis, dass sich die künftige Bebauung an der Bebauung der Bestandsgebäude orientieren soll, zur Kenntnis und stellt fest, dass die planungsrechtlichen Rahmen hierfür bereits durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes getroffen wurden.