Sitzung: 06.02.2014 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 003/2014
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt nach
Beratung die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger
Strasse“ als Satzung, und zwar unter Berücksichtigung der nachfolgenden
Einzelbeschlüsse.
Gleichzeitig wird die Begründung zur
Bebauungsplanänderung beschlossen.
Die
Verwaltungsvorlage 003/2014 liegt vor.
Über
die Ordnungsnummern B 1, B 2 und B 3 wird einzeln wie folgt abgestimmt, sodass
dem Gemeinderat folgende Beschlussempfehlungen gegeben werden:
Zu B 1.
Der Gemeinderat nimmt das Schreiben der Anlieger zu
Nr. 1 zur Kenntnis und beschließt nach Beratung wie folgt:
Die künftig auf dem bisherigen Spielplatzgrundstück
zulässige Bebauung entspricht nach Art, Maß und Bauweise dem, was bereits auf
den umgebenden Baugrundstücken zulässig ist. Auch entspricht die
Grundstücksgröße dem in dem Baugebiet „Auf der Wenge“ üblichen Maß. Im Sinne
der Gleichbehandlung wird damit für die verschiedenen Grundstücke innerhalb des
städtebaulichen Zusammenhangs eine einheitliche planungsrechtliche Grundlage geschaffen.
Eine Beeinträchtigung der Wohnqualität und der
daraus resultierenden Wertminderung des Grundstückes ist nicht zu erwarten.
Zu 2.
Diese Anregung, beim Grundstücksverkauf eine
Auswahl der Interessenten dahingehend zu treffen, welcher Haustyp errichtet
werden soll, wird zur Kenntnis genommen, betrifft aber nicht den Inhalt des
Bebauungsplanes.
Zu 3.
Aus städtebaulicher Sicht sind keine Gründe
erkennbar, warum eine über die im übrigen Bereich getroffenen Festsetzungen
hinausgehende Einschränkung der Bebauung im Änderungsbereich erfolgen soll. Das
Maß der baulichen Nutzung ist über die eingeschossige Bauweise eindeutig und
ausreichend definiert.
Unabhängig davon, ist aufgrund der Örtlichkeit
davon auszugehen, dass das Grundstück über die Straße „Auf der Wenge“
erschlossen wird und sich daher mit seinem Erschließungsniveau auf diese
beziehen wird.
angenommen, Ja: 11.
Danach wird über den Beschlussvorschlag zu
Ordnungsnummer B 2 (Stellungnahme der Anlieger Nr. 2 vom 05.12.2013)
abgestimmt. Dieser wird einstimmig von den Ausschussmitgliedern angenommen, Ja:
11. und wie folgt dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen:
Zu B 2.
Der Gemeinderat nimmt das Schreiben der Anlieger
Nr. 2 zur Kenntnis und beschließt nach Beratung wie folgt:
Zu 1.:
Der Gemeinderat nimmt die Anregung, dass die
innerhalb des Änderungsbereichs geplante Bebauung als Einfamilien- und nicht
als Mehrfamilienhaus zur Vermietung geplant wird, zur Kenntnis und beschließt,
dieser nicht zu folgen, da die künftig auf dem Grundstück zulässige Bebauung
nach Art, Maß und Bauweise der umgebenden Bebauung entspricht und auch die
Festsetzung zur Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten bezogen auf ein einzelnes
Grundstück städtebaulich nicht gerechtfertigt ist.
Zu 2.:
Der Gemeinderat nimmt die Anregung zur Kenntnis und
stellt fest, dass dieser bereits durch die Festsetzung einer eingeschossigen
Bebauung und einer festgesetzten Grundflächenzahl von 0,4 im Bebauungsplan
gefolgt wurde.
Zu 3.:
Der Gemeinderat beschließt der Anregung, beidseitig
des Fußweges einen Grünstreifen festzusetzen, nicht zu folgen, da kein
städtebauliches Erfordernis hierfür besteht.
Zu 4.:
Der Gemeinderat nimmt die Anregung, das Niveau der
Grundfläche des Hauses der Straße „Auf der Wenge“ anzupassen, zur Kenntnis und
stellt fest, dass diese Anregung bereits durch die Festsetzung der gleichen
Grundflächenzahl, wie sie auch für die Grundstücke entlang der Straße
festgesetzt ist, berücksichtigt wurde.
Zu 5.:
Der Gemeinderat nimmt die Anregung begl. der
Auswahl der Interessenten bei der Grundstücksveräußerung zur Kenntnis und
stellt fest, dass dies nicht Inhalt des Bebauungsplanes ist.
Auch über den Beschlussvorschlag zu Ordnungsnummer
B3 (Stellungnahme des Anliegers Nr. 3 vom 11.12.2013) wird abgestimmt: Dieser
wird einstimmig von den Ausschussmitgliedern angenommen, Ja: 11.
Zu B 3.
Die Beschlussempfehlung lautet wie folgt:
Der Gemeinderat nimmt das Schreiben des Anliegers
Nr. 3 vom 11.12.2013 zur Kenntnis und beschließt wie folgt:
Zu 1.:
Der Gemeinderat beschließt der Anregung, die
zulässige Bauweise auf Einzelhäuser zu beschränken nicht zu folgen, da für den
Änderungsbereich im Sinne einer einheitlichen Regelung für den Straßenzug die
Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Art und Maß der baulichen
Nutzung und Bauweise übernommen wurden.
Zu 2.:
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis auf die
bestehenden Gestaltungsvorschriften zur Kenntnis und stellt fest, dass diese –
wie in der Begründung zur Änderungsplanung ausgeführt, auch für den
Änderungsbereich gelten.
Zu 3.:
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis, dass sich die
künftige Bebauung an der Bebauung der Bestandsgebäude orientieren soll, zur
Kenntnis und stellt fest, dass die planungsrechtlichen Rahmen hierfür bereits
durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes getroffen wurden.