Kann die Verwaltung erst dann eine Verwaltungsvorlage zum Thema „Gesellschaftsformen von Bürgerwindparks“ erstellen, wenn eine potentielle Fläche feststeht?

 

Antwort der Verwaltung:

Herr Gromöller antwortet, dass verwaltungsseitig eine zweigleisige Vorgehensweise beabsichtigt sei. Zum Einen solle Planungsrecht geschaffen, zum Anderen sollen parallel dazu Betriebskonzepte geprüft werden.

 

Bezüglich weiterer Anfragen und Meinungen zu diesem Thema wird auf den entsprechenden Tagesordnungspunkt 29 im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung hingewiesen.