Durch die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2013 vom 08.07.2013 ist der steuerfreie Mindestbetrag in R 3.13 Abs. 3 LStR mit Wirkung vom 01.01.2013 von 175 € auf 200 € monatlich erhöht worden. Hierdurch ist auch eine Anpassung im sogenannten Ratsherrenerlass erforderlich geworden. Der überarbeitete Erlass des Finanzministeriums des Landes NRW vom 08.11.2013 ist im Ratsinformationssystem Session als Anlage 5 zum Protokoll eingestellt.