Warum wird der TOP 17 „Organisations- und Gesellschaftsformen von Bürgerwindparks“ im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt?

 

Antwort der Verwaltung:

Mögliche Vertragspartner sollen zunächst ihre Ideen im „geschützten Raum“ vortragen. Dabei geben die handelnden Personen durchaus Informationen über zukünftige Schwerpunkte der jeweiligen Unternehmen und Firmeninterna preis. Natürlich werde die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit am Beratungsprozess beteiligt. Dies ergebe sich bereits daraus, dass Verwaltung wie Politik eine möglichst hohe Akzeptanz in der Bevölkerung für Engagement in der Windenergie anstreben. Nicht zuletzt der Begriff „Bürgerwindpark“ unterstreicht weiterhin, dass die Bürgerschaft darüber hinaus auch Beteiligungsmöglichkeiten haben soll.