Die Neukalkulation der Friedhofsgebühren unter Einbeziehung der Aufwendungen für den gerade fertig gestellten neuen Friedhofsteil bedarf umfangreicher Vorarbeiten, die jetzt zum Jahresschluss aus Zeitgründen nicht vollständig abgeschlossen werden konnten. Die Kalkulation wird für die erste Sitzungsfolge im neuen Jahr vorbereitet und zur Beratung vorgelegt.