Antrag aller Fraktionen im Rat der Gemeinde Havixbeck vom 10.10.2013

vgl. TOP 4.4 Ratsprotokoll zur Sitzung am 10.10.13

 

Der Antrag zur Änderung der Entwässerungssatzung beinhaltet:

 

1. die zu erwartende Rechtsverordnung bürgerfreundlich in die Havixbecker Entwässerungssatzung umzusetzen und in Zukunft keine Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen - außer bei begründetem Verdacht - vorzusehen.

 

2. des Weiteren soll die Gemeinde künftig die im Straßenraum befindlichen Grundstücksanschlussleitungen im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV) Kanal mit überwachen, prüfen und gegebenenfalls sanieren. Die Untersuchungs- und Sanierungskosten sollen als abzugsfähige Kosten (§ 53c S.2 Nr. 4 LWG n.F.) in die Abwassergebühr einfließen und umgelegt werden. Die einzelnen Passagen in der Entwässerungssatzung sind entsprechend anzupassen.

 

Die neue Verordnung zur Selbstüberwachung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser - SüwVO Abw NRW 2013) ist am 09.11.2013 in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die Selbstüberwachungsverordnung Kanal vom 16.01.1995 außer Kraft getreten. Die neue Rechtsverordnung regelt insbesondere die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen.

 

Nach Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes vom 08.11.2013 werden zurzeit mit der KommunalAgentur NRW und in Abstimmung mit dem Umweltministerium NRW und dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW die neuen Mustersatzungen für die Abwasserbeseitigung erstellt.

 

Der Antrag zur Änderung der Entwässerungssatzung wurde am 14.10.2013 an die KommunalAgentur NRW zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen übersandt. Die Stellungnahme steht noch aus.

 

Sobald ich die notwendigen Informationen des Städte- und Gemeindebundes sowie der KommunalAgentur NRW erhalten habe, wird die Sache zur Beratung vorgelegt.

 

 

Ausschussvorsitzender Greiff spricht der Initiative „Alles dicht in Havixbeck“ Lob für deren Einsatz aus.