Der Verwaltung liegt eine schriftliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.11.2013 zur Ausweisung von Suchräumen für BSN im neuen Regionalplan vor. Das Schreiben ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

Antwort der Verwaltung:

zu 1.

Die Gemeinde hat keine Stellungnahme abgegeben.

 

Zu 2.

Entfällt

 

Zu 3.

Grundlagen für die Abgrenzung des Bereiches für den Schutz der Natur (BSN) waren u.a.

 

Ø      Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege zum Regionalplan (erstellt vom LANUV),

Ø      Gemeldete FFH- und Vogelschutzgebiete

Ø      Naturschutzgebiete

Ø      Landschaftspläne

Ø      Flächen aus dem Biotopkataster des LANUV

Ø      Fließgewässer unter Berücksichtigung bestimmter Entwicklungskorridore

 

Die Gemeinde Havixbeck verfügt selbst nicht über weitergehende Informationen hinsichtlich der ökologischen Wertigkeit der Aa. Der zurzeit in der Aufstellung befindliche Landschaftsplan Baumberge Nord sieht für den Bereich der Münsterschen Aa von der Bauerschaft Poppenbeck bis zur Klostermühle keine Schutzfunktionsausweisung vor. Der Bereich um Haus Stapel liegt (auch heute schon) innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes.

Für den Bereich südlich der Klostermühle, zwischen K1 und K22 soll ein besonderer Schutz des Bachlaufes festgesetzt werden. Weiter südlich sind im Verlauf der Münsterschen Aa für einige Teilbereiche Ausweisungen als Naturschutzgebiet vorgesehen.

 

Zu 4.

s. Ziff. 3

 

zu 5.

Im Bereich der Münsterschen Aa sind an verschiedenen Stellen ökologische Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt worden, so z. B. im Bereich von Haus Stapel bis zu Stapels Mühle sowie östlich von Hohenholte. Ausgleichsmaßnahmen sind ausschließlich in dem Bereich zwischen K1 und K22 durchgeführt worden, und zwar in Zusammenarbeit mit dem Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld. Die Maßnahmen stehen kurz vor dem Abschluss.

 

Zu 6.

Der Umweltausschuss ist zwar hinsichtlich der Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck zum Regionalplan in seiner Sitzung am 23.03.2011 befasst (danach noch weitergehend im Zusammenhang mit der Nutzung von Windenergie). Dabei war nicht die Anregung des BUND wie oben genannt Beratungsinhalt, weil sich diese Stellungnahme unmittelbar an den Planungsträger, die Bezirksregierung Münster, gerichtet hat.

Die Stellungnahme des WLV vom 30.06.2011 hinsichtlich der Ausweisung von Flächen für den Naturschutz ist aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 14.07.2011 in die Stellungnahme der Gemeinde einbezogen worden und als Anregung zur Planung an die Bezirksregierung gegangen.

 

Zu II

Die Antwort kann erst nach weiterer Sachverhaltsaufklärung gegeben werden.

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Nach ergänzenden Informationen von Frau Bergmoser kann folgendes mitgeteilt werden:

 

Die Anregungen des WLV, die im Rahmen der Stellungnahme der Gemeinde an die Bezirksregierung mit der Bitte um Beachtung weitergeleitet wurde, ist seitens der Regionalplanungsbehörde als in die Planung einbezogen und berücksichtigt betrachtet worden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die zeichnerische Darstellung im Regionalplan nicht auf der Ebene einzelner bedeutsamer Biotope erfolgen kann. Vielmehr ist hier die nachfolgende Fachplanung, hier insbesondere der Landschaftsplan, als Instrument der Sicherung geeignet. Insofern kann auch erst im Beteiligungsverfahren zum Landschaftsplan Baumberge Nord, der sich zur Zeit in der Aufstellung befindet, entsprechend Stellung bezogen werden und im Sinne des Biotopschutzes können Anregungen und Bedenken vorgetragen werden. Mit der Beteiligung der politischen Gremien ist im Frühjahr 2014 zu rechnen.