Zunächst werden Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen des Gemeinderates beantwortet:

 

 

Gemeinderat am 11.07.2013, TOP 13 – Herr Fohrmann

Herr Fohrmann berichtete, dass die Überquerung der Straße in Höhe Bauhof/Lidl Markt sehr gefährlich sei. Kann die Verwaltung prüfen, ob hier eine Tempobegrenzung auf 50 km/h vorgenommen werden kann?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Angelegenheit wurde durch das Straßenverkehrsamt überprüft.

Es erfolgte seitens des Straßenverkehrsamtes eine Ortsbesichtigung und eine Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde Coesfeld und dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen. Die Auswertung der Unfalldaten durch die Kreispolizeibehörde Coesfeld hat keine Auffälligkeiten ergeben.

Nach Prüfung der

-           allgemeinen Verhaltensregeln der StVO

-           speziellen Vorschriften zur Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen

-           Unfalllage

-           sonstigen Auffälligkeiten der Örtlichkeit (Beschaffenheit der Straße, Sichten usw.)

kommt das Straßenverkehrsamt zu dem Ergebnis, dass eine weitere Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im betroffenen Bereich nicht erfolgen kann.

 

 

Gemeinderat am 11.07.2013, TOP 23.5 – Herr Dirks

Am Radweg parallel zur Münsterstraße wurden Sichtschutzzäune aufgestellt. Entsprechen diese den Vorschriften?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Zäune sind durch das Bauordnungsamt des Kreises Coesfeld besichtigt worden. Die Bauherren werden in Kürze entsprechende Bescheide hinsichtlich der durchzuführenden Änderungen von dort erhalten.

 

 

Gemeinderat am 10.10.2013, TOP 28.6 - Herr Hense

Herr Hense weist darauf hin, dass der Rat die Verwaltung beauftragt hatte, nach den Sommerferien über die Ergebnisse der Beratungen über einen Bibliotheksverbund zu berichten. Wie ist hier der Stand der Angelegenheit?

 

Antwort der Verwaltung:

Es wird auf den ausführlichen Bericht des Bürgermeisters im Protokoll des Ausschusses für Schule, Soziales Jugend und Sport vom 26.11.2013 unter TOP 3.2 hingewiesen.

 

 

Weitere Anfragen werden wie folgt gestellt: