Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden
„Ermittlung der Gebührensätze der Wasserverbandsgebühren für das
Veranlagungsjahr 2014“ vom 07.11.2013 die folgende Satzung:
S a t z u n g
zur Änderung der Satzung der Gemeinde Havixbeck
über die Erhebung von Gebühren nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen für Verbandslasten der Wasser- und Boden-verbände
vom 16.12.2013
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW.
S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.10.2013 (GV. NRW. S. 564) und des
§ 92 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz
-LWG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV. NRW. S. 926) in
Verbindung mit den §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 687), hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in
seiner Sitzung am 12.12.2013 folgende Satzung beschlossen:
Artikel
I
Die Satzung der Gemeinde Havixbeck über die
Erhebung von Gebühren nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen für Verbands-lasten der Wasser- und Bodenverbände vom
29.09.1992 (Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck Nr. 13 vom 01.10.1992, S. 58-61),
zuletzt geändert durch Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Havixbeck
über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG NRW für Verbandslasten der Wasser-
und Boden-verbände vom 21.12.2012 (Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck Nr. 11 vom
21.12.2012, Seiten 122–123) wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Der
jährliche Gebührensatz für das Kalenderjahr 2013 beträgt:
I.
Für Flächen im
Bereich des Wasser- und Bodenverbandes
„IV Havixbeck-Roxel“
7,60 Euro
II.
Für Flächen im
Bereich des Wasser- und Bodenverbandes
„Münsterische Aa Oberlauf“
9,86 Euro
III.
Für Flächen im
Bereich des Wasser- und Bodenverbandes
„Obere Stever“
10,74 Euro
Die Flächen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
werden bei der Berechnung mit dem Faktor 4 multipliziert.
IV.
Für Flächen im
Bereich des Wasser- und Bodenverbandes
„Steinfurter Aa“
3,42 Euro“
Artikel
II
Diese Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde
Havixbeck über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG NRW für Verbandslasten
der Wasser- und Bodenverbände tritt zum 01.01.2014 in Kraft.
Gleichzeitig
beschließt der Gemeinderat, dass das für die befestigten Flächen ermittelte
Aufkommen der Wasserverbandsgebühren für das Jahr 2014 in Höhe von
voraussichtlich 12.088,09 € von der Gemeinde Havixbeck zu Lasten der
Betriebskostenabrechnung für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2014 getragen
wird.
Die Verwaltungsvorlage 142/2013 liegt vor.
Haupt- und Finanzausschuss vom 04.12.2013 TOP 10