Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden „Ermittlung der Gebührensätze der Wasserverbandsgebühren für das Veranlagungsjahr 2014“ vom 07.11.2013 die folgende Satzung:

 

S a t z u n g

 

zur Änderung der Satzung der Gemeinde Havixbeck über die Erhebung von Gebühren nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen für Verbandslasten der Wasser- und Boden-verbände

 

vom 16.12.2013

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.10.2013 (GV. NRW. S. 564) und des § 92 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV. NRW. S. 926) in Verbindung mit den §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 687), hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung am 12.12.2013 folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel I

 

Die Satzung der Gemeinde Havixbeck über die Erhebung von Gebühren nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen für Verbands-lasten der Wasser- und Bodenverbände vom 29.09.1992 (Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck Nr. 13 vom 01.10.1992, S. 58-61), zuletzt geändert durch Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Havixbeck über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG NRW für Verbandslasten der Wasser- und Boden-verbände vom 21.12.2012 (Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck Nr. 11 vom 21.12.2012, Seiten 122–123) wird wie folgt geändert:

 

§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

„(2)      Der jährliche Gebührensatz für das Kalenderjahr 2013 beträgt:

 

I.                    Für Flächen im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes

„IV Havixbeck-Roxel“

                                                                                                     7,60 Euro

 

II.                  Für Flächen im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes

„Münsterische Aa Oberlauf“

                                                                                                     9,86 Euro

 

III.                Für Flächen im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes

„Obere Stever“

                                                                                                   10,74 Euro

 

Die Flächen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile werden bei der Berechnung mit dem Faktor 4 multipliziert.

 

IV.                Für Flächen im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes

„Steinfurter Aa“

                                                                                                     3,42 Euro“

 

Artikel II

 

Diese Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Havixbeck über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG NRW für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände tritt zum 01.01.2014 in Kraft.

 

 

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass das für die befestigten Flächen ermittelte Aufkommen der Wasserverbandsgebühren für das Jahr 2014 in Höhe von voraussichtlich 12.088,09 € von der Gemeinde Havixbeck zu Lasten der Betriebskostenabrechnung für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2014 getragen wird.


Die Verwaltungsvorlage 142/2013 liegt vor.

Haupt- und Finanzausschuss vom 04.12.2013 TOP 10