Sitzung: 12.12.2013 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 139/2013
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt nach Beratung die neuen Ablösebeträge und den Erlass der
neugefassten Stellplatzablösesatzung wie folgt, unter Berücksichtigung
folgender Änderung: Die Höhe des Geldbetrages je Stellplatz im
Gemeindegebietsteil I wird auf 4.900,00 € festgesetzt:
Satzung der
Gemeinde Havixbeck über die Festlegung der Gemeindegebietsteile und der Höhe
des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(BauO NRW)
-
Stellplatzablösesatzung vom 17.12.2013 -
Der Rat der
Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 12.12.2013 aufgrund des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW S.
666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09. April 2013 (GV.
NRW. S. 194) und des § 51 Abs. 5 der Bauordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 01.03.2000 (GV.NRW S. 256), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 21.03.2013 (GV.NRW. S. 142) folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Geltungsbereich
1.
In der Gemeinde
Havixbeck werden folgende Gemeindegebietsteile nach § 51 Abs. 5 BauO NRW
festgelegt:
Gemeindegebietsteil I Havixbeck – Ortskern –
Gemeindegebietsteil II Havixbeck
Gemeindegebietsteil III Hohenholte
2.
Die Abgrenzung der
Gemeindegebietsteile ist in den beigefügten Plänen durch Umrandung dargestellt.
Gemeindegebietsteil I Havixbeck –Ortskern – mit Nr. I
Gemeindegebietsteil II Havixbeck
mit Nr. II
Gemeindegebietsteil III Hohenholte
mit Nr. III
Die Pläne sind Bestandteil dieser Satzung.
§ 2
Höhe
des Geldbetrages
Unter Zugrundelegung eines Vomhundertsatzes
von 80% der durchschnittlichen Herstellungskosten einschl. der Kosten des
Grunderwerbs wird der Geldbetrag je Stellplatz
im Gemeindegebietsteil I auf 4.900,00 €
im Gemeindegebietsteil II auf 4.540,00 €
im Gemeindegebietsteil III auf 4.880,00 €
festgesetzt.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage ihrer
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Stellplatzablösesatzung vom
14.02.2002 außer Kraft.
In
drei Jahren soll eine Prüfung erfolgen und die Ergebnisse dem Rat vorgelegt
werden.
Die Verwaltungsvorlage 139/2013 liegt vor.
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und
Kultur vom 25.11.2013 TOP 9
Haupt- und Finanzausschuss vom 04.12.2013 TOP 9
Bürgermeister Gromöller plädiert weiterhin für den
Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Herr Dr. Wellenreuther spricht sich gegen eine Erhöhung
der Stellplatzablösebeträge aus und begründet dieses ausführlich.
Herr Kerkering möchte weiterhin an dem Kompromiss
festhalten, die Ablösebeträge auf 4.900 € festzusetzen.
Abschließend lässt Bürgermeister Gromöller über den
Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses abstimmen.