Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die neuen Ablösebeträge und den Erlass der neugefassten Stellplatzablösesatzung wie folgt, unter Berücksichtigung folgender Änderung: Die Höhe des Geldbetrages je Stellplatz im Gemeindegebietsteil I wird auf 4.900,00 € festgesetzt:

 

 

Satzung der Gemeinde Havixbeck über die Festlegung der Gemeindegebietsteile und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

- Stellplatzablösesatzung vom 17.12.2013 -

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 12.12.2013 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09. April 2013 (GV. NRW. S. 194) und des § 51 Abs. 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.03.2000 (GV.NRW S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2013 (GV.NRW. S. 142) folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Geltungsbereich

1.        In der Gemeinde Havixbeck werden folgende Gemeindegebietsteile nach § 51 Abs. 5 BauO NRW festgelegt:

 

Gemeindegebietsteil I  Havixbeck – Ortskern –
Gemeindegebietsteil II Havixbeck
Gemeindegebietsteil III            Hohenholte

2.        Die Abgrenzung der Gemeindegebietsteile ist in den beigefügten Plänen durch Umrandung dargestellt.

 

Gemeindegebietsteil I              Havixbeck –Ortskern – mit Nr. I
Gemeindegebietsteil II             Havixbeck mit Nr. II
Gemeindegebietsteil III                        Hohenholte mit Nr. III

Die Pläne sind Bestandteil dieser Satzung.

 

 

§ 2

Höhe des Geldbetrages

Unter Zugrundelegung eines Vomhundertsatzes von 80% der durchschnittlichen Herstellungskosten einschl. der Kosten des Grunderwerbs wird der Geldbetrag je Stellplatz

 

im Gemeindegebietsteil I                      auf 4.900,00 €

im Gemeindegebietsteil II                     auf 4.540,00 €

im Gemeindegebietsteil III                    auf 4.880,00 €

festgesetzt.

 

 

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Stellplatzablösesatzung vom 14.02.2002 außer Kraft.

 

 

In drei Jahren soll eine Prüfung erfolgen und die Ergebnisse dem Rat vorgelegt werden.


Die Verwaltungsvorlage 139/2013 liegt vor.

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur vom 25.11.2013 TOP 9

Haupt- und Finanzausschuss vom 04.12.2013 TOP 9

 

Bürgermeister Gromöller plädiert weiterhin für den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Herr Dr. Wellenreuther spricht sich gegen eine Erhöhung der Stellplatzablösebeträge aus und begründet dieses ausführlich.

 

Herr Kerkering möchte weiterhin an dem Kompromiss festhalten, die Ablösebeträge auf 4.900 € festzusetzen.

 

Abschließend lässt Bürgermeister Gromöller über den Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses abstimmen.