Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die
Planungen zur Ersatzbebauung des Grundstücks Hauptstraße 81 zur Kenntnis. Im
Zuge des noch durchzuführenden Baugenehmigungsverfahrens kann das gemeindliche
Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB erteilt werden.
Die Verwaltungsvorlage 137/2013 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 21.11.2013 TOP 8
Frau Böse teilt mit, dass der Verwaltung die schriftlichen Einverständniserklärungen der Nachbarn vorliegen. Daher lässt Bürgermeister Gromöller über den Beschlussvorschlag des Bau- und Verkehrsausschusses ohne den Passus „Vorbehaltlich der Zustimmung der Nachbarn…“ abstimmen.