Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Planungen zur Ersatzbebauung des Grundstücks Hauptstraße 81 zur Kenntnis. Im Zuge des noch durchzuführenden Baugenehmigungsverfahrens kann das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB erteilt werden.


Die Verwaltungsvorlage 137/2013 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 21.11.2013 TOP 8

 

Frau Böse teilt mit, dass der Verwaltung die schriftlichen Einverständniserklärungen der Nachbarn vorliegen. Daher lässt Bürgermeister Gromöller über den Beschlussvorschlag des Bau- und Verkehrsausschusses ohne den Passus „Vorbehaltlich der Zustimmung der Nachbarn…“ abstimmen.