Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Enthaltungen: 1

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 22. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 136/2013 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt und in der anliegenden Übersichtskarte (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage Nr. 136/2013) gekennzeichnet.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die nördliche Baugrenze des Flurstücks 901 um 2,00 m zu verlegen, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 136/2013 als Anlage 3 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat die Änderung der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW hinsichtlich der Änderung der Firstrichtung von traufenständig auf giebelständig, der Änderung der Dachform von Satteldach auf Pultdach und der Änderung der Dachneigung von 35 -48° auf 15° bis 30°.

 

Weiterhin wird die 22. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ als Satzung beschlossen.


Die Verwaltungsvorlage 136/2013 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 21.11.2013 TOP 14