Sitzung: 12.12.2013 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Enthaltungen: 1
Vorlage: 136/2013
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 22. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 136/2013 als
Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt und in der anliegenden
Übersichtskarte (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage Nr. 136/2013) gekennzeichnet.
Darüber hinaus beschließt der
Gemeinderat die nördliche Baugrenze des Flurstücks 901 um 2,00 m zu verlegen,
und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 136/2013 als
Anlage 3 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.
Weiterhin beschließt der
Gemeinderat die Änderung der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften
gem. § 86 BauO NRW hinsichtlich der Änderung der Firstrichtung von
traufenständig auf giebelständig, der Änderung der Dachform von Satteldach auf
Pultdach und der Änderung der Dachneigung von 35 -48° auf 15° bis 30°.
Weiterhin wird die 22.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ als Satzung
beschlossen.
Die Verwaltungsvorlage 136/2013 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 21.11.2013 TOP 14