Nach Beratung ergeht
folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung
- die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 32 Abs.4 Nr. 3
BauGB i.V.m. § 2 BauGB für einen Teilbereich der Josef-Heydt-Straße der in
der Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage 98/2013 dargestellt ist,
- die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. §
13 Abs.2 BauGB und § 3 Abs.2 BauGB,
- die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gem. § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs.
2 BauGB.
- Der Investor möge bis zur Entscheidung über das
Offenlegungsverfahren für die Satzung die Stellungnahmen der Nachbarn zu
dem konkret geplanten Bauvorhaben vorlegen.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Ortskern II“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Die Umgrenzung des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Ortskern II“ ist dem der
Verwaltungsvorlage 132/2013 beiliegenden Plan zu entnehmen.
Die Verwaltungsvorlage 132/2013 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 21.11.2013 TOP 11
Es wird über den Beschlussvorschlag des Bau- und Verkehrsausschusses abgestimmt.