Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Zur Schaffung allgemeingültiger Rahmenbedingungen für die nachträgliche Realisierung von Bauwünschen in überplanten Baugebieten, die eine Änderung des geltenden Planungsrechtes erforderlich machen, beschließt der Gemeinderat folgende Grundsätze:

 

1.      Dem Änderungsantrag sind Planunterlagen (Lageplan, Vorentwurf) des beabsichtigten Bauvorhabens beizufügen.

 

2.      Mit dem Antrag des Eigentümers ist die schriftliche Einverständniserklärung der unmittelbar angrenzenden Nachbarn vorzulegen. Als unmittelbar angrenzende Grundstücke gelten nur solche Grundstücke, die eine gemeinsame Grenze, einen gemeinsamen Grenzpunkt haben oder nur durch einen Fuß-/Radweg getrennt sind. Nachbarn, die mit der Änderung des Bebauungsplanes nicht einverstanden sind, sollen ihre ablehnende Haltung unter Darlegung der Gründe schriftlich begründen.

 

3.         Die Verwaltung nimmt die rechtliche und fachliche Prüfung des Änderungsantrages vor. Dazu gehört bei ablehnender Stellungnahme auch der umfassende und sorgfältige Abwägungsprozess zwischen gewünschter Innenentwicklung und wirksamem Vertrauensschutz. Gründe, die eine Ablehnung rechtfertigen, sind dabei vor allem wesentliche Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks, die sich vornehmlich aus dem Endzustand der geplanten Baumaßnahme, nicht aus ihrer Errichtung ergeben. Nach Abschluss ihrer Prüfung legt die Verwaltung dem Rat einen ausreichend begründeten Vorschlag zur Entscheidung vor.

 


Die Verwaltungsvorlage 130/2013 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 21.11.2013 TOP 9

 

Frau Lehr schlägt vor, folgende Punkte zusätzlich zu den bisher erarbeiteten Grundsätzen für die Änderung von Bebauungsplänen mit aufzunehmen:

 

-          Das neue Gebäude darf nicht höher sein als die bestehenden.

-          Ein gewisser Abstand zum Nachbargrundstück muss eingehalten werden.

-          Nur ein bestimmter Anteil des Grundstücks darf bebaut werden.

 

Mit diesen Angaben könne ein Bauvorhaben besser abgeschätzt werden. Gutachterliche Stellungnahmen seien in diesem Zusammenhang nicht erforderlich.

 

Herr Böttcher führt aus, dass diese Punkte bereits über den Bebauungsplan geregelt seien.

 

Herr Wilken ist der Ansicht, dass die bereits formulierten Grundsätze und die hierin geforderten Unterlagen ausreichend seien.

 

Eine formelle Beschlussfassung zu den Anregungen von Frau Lehr erfolgt nicht.

Vielmehr wird nach kurzer weiterer Beratung auf Antrag von Herrn Kerkering über den Beschlussvorschlag des Bau- und Verkehrsausschusses abgestimmt.