Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Zur Schaffung
allgemeingültiger Rahmenbedingungen für die nachträgliche Realisierung von
Bauwünschen in überplanten Baugebieten, die eine Änderung des geltenden
Planungsrechtes erforderlich machen, beschließt der Gemeinderat folgende
Grundsätze:
1.
Dem Änderungsantrag sind Planunterlagen (Lageplan,
Vorentwurf) des beabsichtigten Bauvorhabens beizufügen.
2.
Mit dem Antrag des Eigentümers ist die schriftliche
Einverständniserklärung der unmittelbar angrenzenden Nachbarn vorzulegen. Als
unmittelbar angrenzende Grundstücke gelten nur solche Grundstücke, die eine
gemeinsame Grenze, einen gemeinsamen Grenzpunkt haben oder nur durch einen
Fuß-/Radweg getrennt sind. Nachbarn, die mit der Änderung des Bebauungsplanes
nicht einverstanden sind, sollen ihre ablehnende Haltung unter Darlegung der
Gründe schriftlich begründen.
3.
Die Verwaltung nimmt die rechtliche und fachliche
Prüfung des Änderungsantrages vor. Dazu gehört bei ablehnender Stellungnahme
auch der umfassende und sorgfältige Abwägungsprozess zwischen gewünschter
Innenentwicklung und wirksamem Vertrauensschutz. Gründe, die eine Ablehnung
rechtfertigen, sind dabei vor allem wesentliche Beeinträchtigungen des
Nachbargrundstücks, die sich vornehmlich aus dem Endzustand der geplanten
Baumaßnahme, nicht aus ihrer Errichtung ergeben. Nach Abschluss ihrer Prüfung
legt die Verwaltung dem Rat einen ausreichend begründeten Vorschlag zur
Entscheidung vor.
Die Verwaltungsvorlage 130/2013 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 21.11.2013 TOP 9
Frau Lehr schlägt vor, folgende Punkte zusätzlich zu den
bisher erarbeiteten Grundsätzen für die Änderung von Bebauungsplänen mit
aufzunehmen:
-
Das
neue Gebäude darf nicht höher sein als die bestehenden.
-
Ein
gewisser Abstand zum Nachbargrundstück muss eingehalten werden.
-
Nur
ein bestimmter Anteil des Grundstücks darf bebaut werden.
Mit diesen Angaben könne ein Bauvorhaben besser
abgeschätzt werden. Gutachterliche Stellungnahmen seien in diesem Zusammenhang
nicht erforderlich.
Herr Böttcher führt aus, dass diese Punkte bereits über
den Bebauungsplan geregelt seien.
Herr Wilken ist der Ansicht, dass die bereits formulierten
Grundsätze und die hierin geforderten Unterlagen ausreichend seien.
Eine formelle Beschlussfassung zu den Anregungen von Frau
Lehr erfolgt nicht.
Vielmehr wird nach kurzer weiterer Beratung auf Antrag von Herrn Kerkering über den Beschlussvorschlag des Bau- und Verkehrsausschusses abgestimmt.