Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 25.10.2013 die nachstehend aufgeführte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck:

 

S a t z u n g

 

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck vom 16.12.2013

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.7.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 3 ÄndG vom 01.10.2013 (GV. NRW. S. 564) und der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndG vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 687) sowie des § 21 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Havixbeck vom 16.12.2010 hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung vom 12.12.2013 die folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel I

Der § 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck vom 06.12.1993, zuletzt geändert durch Satzung vom 21.12.2012 (Amtsblatt  der Gemeinde Havixbeck Nr. 11 vom 21.12.2012), wird wie folgt neu gefasst:

 

 

§ 1

 

Die jährliche Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung der Gemeinde Havixbeck richtet sich nach der jeweiligen Zahl der Abfallgefäße für Restmüll, Bioabfälle und Papier.

Die Gebühren nach § 2 dieser Satzung bleiben hiervon unberührt.

 

Die Benutzungsgebühr beträgt jährlich:

 

a) 60 l Restmüll

115,32 €

b) 80 l Restmüll

132,48 €

c) 120 l Restmüll

166,80 €

d) 240 l Restmüll

269,76 €

e) 1.100 l Restmüll

1.951,44 €

f) 120 l Biomüll ohne Filter

81,12 €

g) 120 l Biomüll mit Filter

86,88 €

h) 240 l Biomüll ohne Filter

137,28 €

i) 240 l Biomüll mit Filter

143,16 €

j) 240 l Papiermüll

20,04 €

           

 

Die vorstehenden Benutzungsgebühren können halbiert werden, wenn einem Antrag auf gemeinsame Bereitstellung i.S.d. § 11 (2) der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Havixbeck entsprochen worden ist.

 

 

§ 2

1.      Die Gebühr für den Erwerb eines Bioabfallsackes beträgt 2 Euro/Stück. Die Gebühr für den Erwerb eines Restmüllsackes beträgt 3 Euro/Stück.

2.      Die Gebühr für den Austausch von einem vorhandenen Abfallgefäß gegen ein Abfallgefäß anderer Größe (Volumenänderung) beträgt 12,78 Euro.

 

Artikel II

 

Diese Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck tritt am 01.01.2014 in Kraft.


Die Verwaltungsvorlage 120/2013 liegt vor.

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