Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der
vorliegenden Gebührenkalkulation vom
S a
t z u n g
zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung
der Gemeinde Havixbeck vom 16.12.2013
Aufgrund
des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.7.1994 (GV
NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 3 ÄndG vom 01.10.2013 (GV. NRW. S.
564) und der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndG vom
13.12.2011 (GV. NRW. S. 687) sowie des § 21 der Satzung über die Abfallentsorgung
in der Gemeinde Havixbeck vom 16.12.2010 hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in
seiner Sitzung vom 12.12.2013 die folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Der
§ 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck vom 06.12.1993, zuletzt geändert durch
Satzung vom 21.12.2012 (Amtsblatt der
Gemeinde Havixbeck Nr. 11 vom 21.12.2012), wird wie folgt neu gefasst:
§ 1
Die
jährliche Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung der
Gemeinde Havixbeck richtet sich nach der jeweiligen Zahl der Abfallgefäße für
Restmüll, Bioabfälle und Papier.
Die Gebühren nach
§ 2 dieser Satzung bleiben hiervon unberührt.
Die
Benutzungsgebühr beträgt jährlich:
a) 60 l Restmüll |
115,32
€ |
b) 80 l Restmüll |
132,48
€ |
c) 120 l
Restmüll |
166,80
€ |
d) 240 l
Restmüll |
269,76
€ |
e) 1.100 l
Restmüll |
1.951,44
€ |
f) 120 l Biomüll
ohne Filter |
81,12
€ |
g) 120 l Biomüll
mit Filter |
86,88
€ |
h) 240 l Biomüll
ohne Filter |
137,28
€ |
i) 240 l Biomüll
mit Filter |
143,16
€ |
j) 240 l
Papiermüll |
20,04
€ |
Die vorstehenden
Benutzungsgebühren können halbiert werden, wenn einem Antrag auf gemeinsame
Bereitstellung i.S.d. § 11 (2) der Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Havixbeck entsprochen worden ist.
§ 2
1. Die Gebühr für den Erwerb eines Bioabfallsackes
beträgt 2 Euro/Stück. Die Gebühr für den Erwerb eines Restmüllsackes beträgt 3
Euro/Stück.
2. Die Gebühr für den Austausch von einem vorhandenen
Abfallgefäß gegen ein Abfallgefäß anderer Größe (Volumenänderung) beträgt 12,78
Euro.
Artikel II
Diese Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck tritt am 01.01.2014 in Kraft.
Die Verwaltungsvorlage 120/2013 liegt vor.
Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 27.11.2013 TOP 9
Haupt- und Finanzausschuss vom 04.12.2013 TOP 6