Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die neuen Ablösebeträge und den Erlass der neugefassten Stellplatzablösesatzung gemäß Anlage 2 der Verwaltungsvorlage Nr. 107/2013 vom 10.09.2013 mit folgender Abweichung: Die Höhe des Geldbetrages je Stellplatz im Gemeindegebietsteil I wird auf 4.900,00 € festgesetzt.

 

In drei Jahren soll eine Prüfung erfolgen und die Ergebnisse dem Rat vorgelegt werden.


Die Verwaltungsvorlage 139/2013 liegt vor.

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur vom 25.11.2013 TOP 9

 

Eingangs berichtet Bürgermeister Gromöller über die Beratungen aus dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur und die Änderung des Beschlussvorschlages. Die Höhe des Geldbetrages je Stellplatz wurde unter dem Aspekt der Wirtschaftsförderung von 5.900 auf 4.900 € reduziert.

 

Bürgermeister Gromöller gibt jedoch zu bedenken, dass es sich um kalkulierte Sätze handele. Diese Sätze werden benötigt, um kostendeckend arbeiten zu können. Außerdem würde dieser reduzierte Satz auch Investoren auf dem Wohnungsmarkt zu Gute kommen. Er regt daher an, nochmals über den Geldbetrag von 5.900 € nachzudenken.

 

Herr Krotoszynski ist der Ansicht, dass der Satz aufgrund der Leerstände im Ortskern an den in Billerbeck erhobenen Beträgen angelehnt werden sollte. Er schlägt daher vor, den bisherigen Wert für die Stellplatzablöse lediglich um 1.000 € zu erhöhen.

 

Herr Kerkering plädiert dafür, bei der Kompromisslösung zu bleiben und einen Satz von 4.900 € festzusetzen und damit etwas zur Wirtschaftsförderung beizutragen.

 

Herr Hense regt ebenfalls an, sich der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur anzuschließen.

 

Herr Gottheil führt aus, dass es durch Nachverdichtung dazu kommen könnte, dass ebenerdige Stellplätze nicht mehr angelegt werden könnten und die Errichtung einer Parkpalette in Betracht gezogen werden müsse. Sollte lediglich ein Satz in Höhe von 4.900 € je Stellplatz angesetzt werden, sei selbst ein Betrag von 5.900 € heute und erst recht bei zu erwartenden Preissteigerungen in der Zukunft nicht auskömmlich und die Gemeinde müsste für den Differenzbetrag aufkommen. Aus Sicht der Verwaltung plädiert er daher dafür, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

 

Frau Schäpers stellt den Antrag, über den Beschlussvorschlag aus der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur abzustimmen.