Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt den der Verwaltungsvorlage 121/2013 beigefügten Entwurf der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Havixbeck nebst Gebührentarif als Satzung.


Die Verwaltungsvorlage 121/2013 liegt vor.

 

Herr Hense möchte wissen, ob die Gebühren für angefangene halbe Stunden vereinheitlicht werden können.

 

Herr Gottheil antwortet, dass bei den einzelnen Tarifstellen die Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes NRW aus der von dort entwickelten Mustersatzung übernommen wurden.

 

Herr Kerkering weist darauf hin, dass in der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung unter Nr. 1, zweite Zeile

 

„Für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst werden, wird die doppelte Gebühr erhoben“

 

die ausgewiesenen Gebühren überprüft werden müssten. Hier werde augenscheinlich ein falscher Betrag aufgeführt.

 

Herr Messing weist darauf hin, dass weiter unten in der Liste dieser Fehler noch einmal auftaucht.

 

Bürgermeister Gromöller teilt mit, dass die Hinweise von der Verwaltung aufgenommen werden und in der Sitzung des Rates am 12.12.2014 über Prüfungsergebnisse berichtet werde.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Der Fehler wurde berichtigt. Im unteren Bereich der Liste konnte jedoch auch im Datenabgleich mit den Tarifen aus der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW kein weiterer Fehler festgestellt werden.

 

Frau Brinkforth-Kemper regt an, die Gebühren für Eheschließungen auf der Burg Hülshoff anzupassen. Herr Gottheil weist darauf hin, dass diese Gebühren nicht Bestandteil der Verwaltungsgebührensatzung seien, da hier spezielle Tarife gelten. Der Hinweis werde jedoch aufgenommen. Die Prüfung der Umsetzbarkeit müsse im zuständigen Fachbereich erfolgen.

 

Nach kurzer weiterer Beratung wird unter Vorbehalt der bis zum Rat zu klärenden Fragen über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.