Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt, die notwendigen Haushaltmittel für Personalaufwand in Höhe von 26.500 € und für die Vereinnahmung der Fördergelder in Höhe von 17.225 € zur Ausweisung einer halben Stelle (TVöD 10) im Stellenplan 2014 für eine befristete Stelle eines Klimamanagers bereitzustellen. Ferner sind 2.400 € für die Antragsstellung einzuplanen. Voraussetzung für die Bereitstellung der Personalaufwendungen ist, dass die Gemeinde Havixbeck einen positiven Förderbescheid erhält. Die endgültige Beratung zur Einrichtung der Stelle wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.


Die Verwaltungsvorlage 126/2013 liegt vor.

 

Herr Albrecht bezweifelt, dass eine qualifizierte Person gefunden werde könne, die sich auf eine befristete Halbtagsstelle bewerbe. Er ist der Ansicht, dass die Aufgaben eines Klimamanagers auch von der Verwaltung übernommen werden könnten.

 

Herr Wientges erwidert, dass die Aufgaben nicht allein durch die Verwaltung wahrgenommen werden können, da hier die Manpower fehle. Die Aufgaben des Klimamanagers reichen von der fachlichen Unterstützung des Arbeitskreises Klimaschutz bis zur Optimierung der Umsetzungsprozesse aus dem Klimaschutzkonzept. Ferner weist Herr Wientges darauf hin, dass der Klimaschutz in das Bewusstsein der Bevölkerung gebracht werden müsse. Auf diesem Wege könne dann auch die örtliche Wirtschaft davon profitieren, nämlich dann, wenn z.B. Altbauten saniert werden. Nicht zuletzt sei die Fördermittelakquise zur Umsetzung energetischer Maßnahmen ein weites Betätigungsfeld für einen zukünftigen Klimamanager.

 

Frau Bergmoser führt aus, dass Herr Dr. Bröckling in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof mitgeteilt habe, dass es qualifizierte Personen gebe, die sich auf die Stelle eines Klimamanagers bewerben, auch wenn es sich um eine befristete Halbtagsstelle handele.

 

Herr Kerkering plädiert ausdrücklich für die Einstellung eines Klimamanagers. Er weist darauf hin, dass eine Einstellung nicht aufgeschoben werden könne, da ansonsten die Fördermittel nicht mehr in Anspruch genommen werden könnten.

 

Herr Branse vertritt die Ansicht, dass ein Klimamanager eventuell zu einem späteren Zeitpunkt benötigt werde. Vor Einstellung müsse beispielsweise ein Anforderungsprofil erstellt werden. Außerdem weist er darauf hin, dass verschiedene Kommunen schon einen Klimamanager haben. Von dort könnten Informationen eingeholt werden.

 

Herr Wientges erklärt, dass mit der Antragsstellung nicht mehr lange gewartet werden könne, da das Klimaschutzkonzept nicht älter als drei Jahre sein dürfe, da ansonsten die Fördermittel nicht mehr bewilligt werden. Das bedeute, dass die Anstellung des Klimaschutzmanagers, wie in der Verwaltungsvorlage angegeben, bis Februar 2015 erfolgt sein müsse.

 

Frau Böse ergänzt, dass es bezüglich des Anforderungsprofils Förderrichtlinien gebe. Voraussetzung für die Stellenausschreibung sei außerdem die Zusage von Fördermitteln. Außerdem weist sie darauf hin, dass eine endgültige Beratung über die Einrichtung der Stelle im Zuge der Haushaltsplanberatungen erfolgen werde.

 

Abschließend lässt Ausschussvorsitzender Greiff über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

 

Hinweis der Verwaltung

 

Zur Antragstellung:

Die Stelle muss innerhalb von drei Jahren nach Fertigstellung des Klimaschutzkonzeptes geschaffen werden. In Havixbeck muss der Klimamanager (KM) spätestens zum Februar 2015 anfangen, wenn er gefördert werden soll. Da bei der Antragstellung aufgrund der großen Nachfrage immer mit Verzögerungen zu rechnen ist, wäre eine Antragstellung Ende2014/Anfang 2015 ein sehr großes Risiko. Es ist daher dringend zu empfehlen, eine Antragstellung zeitnah nach dem Jahreswechsel einzuleiten.

 

Zur Dauer des Arbeitsverhältnisses:

Die Stelle kann bis zu drei Jahre gefördert werden. Mit der Beantragung muss ein konkretes und detailliertes Arbeitspaket aus dem Integrierten kommunalem Klimaschutzkonzept benannt werden, dass zur Dauer der beantragten Förderung passt. Insofern ist eine kürzere Anstellung bei weniger Aufgaben grundsätzlich möglich. Es wird seitens des Fördermittelgebers sehr genau darauf geachtet, dass dieses Aufgabenpaket abgearbeitet wird. Bei einer vorzeitigen Aufhebung des Arbeitsvertrages oder einer anderen Kürzung der länger beantragten Beschäftigungszeit des KM wird geprüft, ob alle Arbeitsaufträge abgearbeitet worden sind. Ist dies nicht der Fall, werden Fördermittel zurückgefordert. Eine Verlängerung der Förderung der Stelle für zwei Jahre ist ebenso grundsätzlich möglich, egal ob der KM vorher zwei oder drei Jahre beschäftigt war. Bei dieser Verlängerung ist dann aber ein neues Arbeitspaket darzustellen, da das alte Paket dann abgearbeitet sein muss. Diese Förderung liegt dann derzeit bei nur noch 40%.