Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die neuen Ablösebeträge und den Erlass der neugefassten Stellplatzablösesatzung gemäß Anlage 2 der Verwaltungsvorlage Nr. 107/2013 vom 10.09.2013 mit folgender Abweichung: Die Höhe des Geldbetrages je Stellplatz im Gemeindegebietsteil I wird auf 4.900,00 € festgesetzt.

 

In drei Jahren soll eine Prüfung erfolgen und die Ergebnisse dem Rat vorgelegt werden.


Die Verwaltungsvorlage 139/2013 liegt vor.

 

Einleitend führt Frau Böse aus, dass in der Verwaltungsvorlage die überarbeitete Stellplatzablösesatzung vorgestellt wurde und die Fragen aus der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses aufgegriffen wurden. Die Berechnung erfolge bedarfsgerecht nach den Kosten der Herstellung und den Grunderwerbskosten. Der angesetzte Geldbetrag je Stellplatz wurde nunmehr in der Beschlussempfehlung auf 5.900 € reduziert. Wann es zu einem Engpass bei den ebenerdigen Parkplätzen komme und wann die Planung eines Parkdecks notwendig werde, sei zurzeit nicht abzusehen.

 

Herr Lenter möchte wissen, warum die Gemeinde Havixbeck den Stellplatzablösebetrag um 1.000 € höher ansetzen könne, als die Nachbargemeinden.

 

Frau Böse erklärt, dass der Bodenrichtwert – ein konkreter Punkt, der bei der Berechnung zu berücksichtigen sei – in Havixbeck höher liege.

 

Herr Kerkering äußert, dass er mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einverstanden sei.

 

Herr Skirde plädiert für eine Zwischenlösung und schlägt eine stufenweise Erhöhung des Betrages vor. Er befürchte, dass eventuelle Investoren durch die erhöhten Stellplatzablösegebühren verschreckt werden könnten. Aus seiner Sicht solle man sich annähernd an den Nachbargemeinden orientieren. Er schlägt vor, den Betrag auf 4.900 € festzusetzen.

 

Bürgermeister Gromöller weist darauf hin, dass es sich bei dem in der Verwaltungsvorlage vorgeschlagenen Betrag um einen kalkulierten Satz handele und die jetzt erhobenen Gebühren in ihrer Höhe nicht mehr zeitgemäß seien. Es gehe nicht nur um Stellplätze für Geschäftshäuser sondern auch für Wohnhäuser. Er erläutert, dass für die leerstehenden Ladenlokale früher auch Stellplätze nachgewiesen werden mussten. Wenn hier nichts grundsätzlich anderes entstehe, sei in der Regel kein zusätzlicher Stellplatzbedarf zu erwarten. Für Neubauvorhaben sei die Stellplatzablösegebühr dann jedoch eine kalkulierbare Größe.

 

Herr Kremser merkt an, dass bei Nutzungsänderungen von Ladenlokalen eventuell mehr Stellplätze nachgewiesen werden müssten.

 

In Bezug auf den vorgeschlagenen Satz in Höhe von 4.900 € weist Frau Böse darauf hin, dass man diesen im Kontext zu den in anderen Gemeindegebieten verlangten Sätzen sehen müsse. Gute Gründe müssten vorgetragen werden, um die Reduzierung zu begründen, z. B. um Wirtschaftsförderung zu betreiben.

 

Herr Kerkering könne einen Satz von 4.900 € mittragen. Ob dies tatsächlich zur Wirtschaftsförderung beitrage, sei allerdings fraglich.

 

Nach kurzer weiterer Beratung lässt Ausschussvorsitzender Wardenga über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen: