Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Vorbehaltlich der Zustimmung der Nachbarn empfiehlt der Ausschuss dem Rat:

Der Gemeinderat nimmt die Planungen zur Ersatzbebauung des Grundstücks Hauptstraße 81 zur Kenntnis. Im Zuge des noch durchzuführenden Baugenehmigungsverfahrens kann das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB erteilt werden.


Die Verwaltungsvorlage 137/2013 liegt vor.

 

Wie unter TOP 1 beschlossen, wird dieser Tagesordnungspunkt unter TOP 9 beraten.

 

Ergänzend zur Verwaltungsvorlage teilt Frau Böse mit, dass der Entwurf des Bauvorhabens in der Sitzung des Gestaltungsbeirates am 15.11.2013 erörtert wurde und dort noch Vorschläge zur Gestaltung der Fassade gemacht wurden. Zwischenzeitlich liege eine neue Planungsskizze vor, die im Ratsinformationssystem Session als Anlage 4 zum Protokoll eingestellt ist. Sie begrüßt den Investor, Herrn Hanning, der das Bauvorhaben vorstellen wird.

 

Herr Hanning erläutert, dass der vorliegende Entwurf in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem Gestaltungsbeirat erarbeitet wurde und sich an die jüngsten Vorgaben halte. Gewünscht seien roter Klinker und Gauben, die als Einzelgauben gestaltet seien. Die Verbindung zum Nebengebäude solle den Hofcharakter erhalten, den Hof aber schließen. Nunmehr sei vorgesehen, das Projekt in der vorgestellten Form umzusetzen, und er bitte daher um Zustimmung.

 

Herr Wilken möchte wissen, wie sich der Gestaltungsbeirat in Bezug auf die Höhenentwicklung des geplanten Gebäudes geäußert habe.

 

Herr Hanning antwortet, dass das Höhen- und Tiefenniveau der umliegenden Gebäude aufgenommen werden müsse. Dies sei in der Planung berücksichtigt. Frau Böse ergänzt, dass das Grundstück im unbeplanten Innenbereich liege. Der Neubau müsse sich daher der Eigenart der näheren Umgebung anpassen. Der Gestaltungsbeirat halte die Höhen- und Tiefenentwicklung des geplanten Gebäudes in diesem Bereich für verträglich.

 

Frau Böse teilt außerdem mit, dass auch mit dem Amt für Denkmalpflege Kontakt aufgenommen wurde, da das Nachbargebäude vorläufig unter Denkmalschutz gestellt wurde. Auch wenn der Denkmalschutz greife, werde der Neubau als denkmalverträglich angesehen.

 

Seitens der Ausschussmitglieder wird nachgefragt, ob bereits mit den Nachbarn über die Planung gesprochen wurde. Herr Hanning teilt mit, dass er bisher nur positive Rückmeldungen vorliegen habe. Herr Eilers bittet Herrn Hanning, bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates am 12.12.2013 die schriftlichen Einverständniserklärungen der Nachbarn einzuholen.

 

In Bezug auf das vorläufig unter Denkmalschutz gestellte Nebengebäude, gibt Herr Hanning ergänzend bekannt, dass eventuellen Investoren bei einer Parkplatzlösung entgegenkommen werde.

 

Abschließend einigen sich die Ausschussmitglieder darüber, dem Rat eine Empfehlung vorbehaltlich der Zustimmung der Nachbarn zu geben.