Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 22. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 136/2013 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt und in der anliegenden Übersichtskarte (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage Nr. 136/2013) gekennzeichnet.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die nördliche Baugrenze des Flurstücks 901 um 2,00 m zu verlegen, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 136/2013 als Anlage 3 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat die Änderung der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW hinsichtlich der Änderung der Firstrichtung von traufenständig auf giebelständig, der Änderung der Dachform von Satteldach auf Pultdach und der Änderung der Dachneigung von 35 -48° auf 15° bis 30°.

 

Weiterhin wird die 22. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ als Satzung beschlossen.


Die Verwaltungsvorlage 136/2013 liegt vor.

 

Herr Eilers ist mit dem geplanten Pultdach nicht einverstanden und regt daher an, den Investor zu befragen, ob auch eine Ausführung des geplanten Gebäudes mit Satteldach in Frage komme. Frau von Hövel äußert, dass auch sie Probleme mit einem Pultdach habe.

 

Andere Ausschussmitglieder halten die vorliegende Planung an dieser Stelle für eine verträgliche Lösung.

 

Es wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.