Sitzung: 21.11.2013 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2
Vorlage: 136/2013
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt nach
Beratung die Aufstellung eines Planes zur 22. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 136/2013 als
Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt und in der anliegenden
Übersichtskarte (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage Nr. 136/2013) gekennzeichnet.
Darüber hinaus beschließt der
Gemeinderat die nördliche Baugrenze des Flurstücks 901 um 2,00 m zu verlegen,
und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 136/2013 als
Anlage 3 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat
die Änderung der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO
NRW hinsichtlich der Änderung der Firstrichtung von traufenständig auf
giebelständig, der Änderung der Dachform von Satteldach auf Pultdach und der
Änderung der Dachneigung von 35 -48° auf 15° bis 30°.
Weiterhin wird die 22. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ als Satzung beschlossen.
Die Verwaltungsvorlage 136/2013 liegt vor.
Herr Eilers ist mit dem geplanten Pultdach nicht einverstanden und regt daher an, den Investor zu befragen, ob auch eine Ausführung des geplanten Gebäudes mit Satteldach in Frage komme. Frau von Hövel äußert, dass auch sie Probleme mit einem Pultdach habe.
Andere Ausschussmitglieder halten die vorliegende Planung an dieser Stelle für eine verträgliche Lösung.
Es wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.