Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung

 

  1. die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 32 Abs.4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 2 BauGB für einen Teilbereich der Josef-Heydt-Straße der in der Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage 98/2013 dargestellt ist,
  2. die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs.2 BauGB und § 3 Abs.2 BauGB,
  3. die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.
  4. Der Investor möge bis zur Entscheidung über das Offenlegungsverfahren für die Satzung die Stellungnahmen der Nachbarn zu dem konkret geplanten Bauvorhaben vorlegen.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortskern II“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Die Umgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Ortskern II“ ist dem der Verwaltungsvorlage 132/2013 beiliegenden Plan zu entnehmen.


Die Verwaltungsvorlage 132/2013 liegt vor.

 

Herr Eilers führt aus, dass bisher noch keine Informationen über die Meinungen der Nachbarn zu dem Bauvorhaben vorliegen. Er regt daher an, über das gemeindliche Einvernehmen erst nach Vorlage der Einverständniserklärungen der Nachbarn und weiterer Beratung im Bau- und Verkehrsausschuss zu befinden und schlägt vor, den Beschlussvorschlag dementsprechend zu ergänzen.

 

Frau Böse verdeutlicht auf Nachfrage, dass die Befragung der Nachbarn zum Bauvorhaben und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf den Erlass einer Ergänzungssatzung zwei verschiedene Dinge seien. Parallel zum Beteiligungsverfahren könne jedoch mit den Nachbarn über das Bauvorhaben gesprochen werden.

 

Nach Beantwortung einiger Fragen zur Erschließung von Hintergrundstücken bittet Herr Eilers nochmals darum, vor Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erneut zu beraten.

 

Frau Böse schlägt daher vor, dass während der Zeit der Offenlage der Investor mit den Nachbarn über das Bauvorhaben spricht und in der nächsten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses sowohl über die Ergänzungssatzung als auch anschließend über die Frage des gemeindlichen Einvernehmens zum konkreten Baugesuch beraten wird.