Folgende Anfragen liegen vor:

 

Ratsmitglied Spüntrup vom 20.05.2010, mit der Bitte um Beantwortung in der Ratssitzung am 27.05.2010:

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gromöller

 

Hiermit bitte ich um Beantwortung folgender Fragen in der Ratssitzung am 27.05.2010

 

In der Vorplanung des möglichen Flurbereinigungsverfahren Baumberge wurden seitens der Bezirksregierung umfangreiche Wegebaumaßnahmen insbesondere bei den  Wirtschaftswegen(Neuausbau und Sanierung) kalkuliert.

 

Der Verbindungsweg von der Stielfabrik Fohrmann bis zur L550, sowie der Masbecker  Bauernschaftsweg sind abgängig, so dass in naher Zukunft ein Neuausbau erforderlich ist.

 

Die Finanzierung kann unter anderem durch einen Landeszuschuss sowie einer Mitfinanzierung der Gemeinde Havixbeck in Höhe von 200000,-€ sichergestellt werden.

 

Wie hoch sind Kosten unter Berücksichtigung des Zinsaufwandes bei einer  Abschreibungsdauer von 30 Jahren?

 

Gibt es eine Kostenschätzung hinsichtlich des Unterhaltungsaufwandes bestehender Wirtschaftwege im Plangebiet?

 

Wie hoch sind die Kosten für die Gemeinde Havixbeck und möglicherweise für die Anlieger der Wirtschaftswege ohne den Landeszuschuss?

 

Wer trägt zukünftig die Kosten für den Hochwasserschutz bzw. Regenrückhaltemaßnahmen z.B. in der Bauerschaft Masbeck?

 

Wie hoch ist die Differenz beider Finanzierungsmodelle?

 

Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im voraus.

 

Hubertus Spüntrup

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Wege zwischen Stielfabrik Fohrmann und L 550 sowie der sog. Münsterweg sind in Teilbereichen schadhaft und bedürfen in sofern einer Reparatur; ein vollständiger Erneuerungsbedarf wird seitens der Gemeinde Havixbeck nicht gesehen, wobei beide Wege nicht im Eigentum der Gemeinde stehen, sondern Interessentenwege sind.

 

Die Erneuerungskosten sind insofern auch nicht bekannt. Deshalb ist eine Aussage zu den Kosten unter Berücksichtigung eines Zinsaufwandes bei einer Abschreibungsdauer von 30 Jahren kurzfristig nicht möglich.

 

Eine Kostenschätzung hinsichtlich des Unterhaltungsaufwandes bestehender Wirtschaftswege im Flurbereinigungsgebiet liegt bei der Gemeinde selbst nicht vor; ob die Bezirksregierung über entsprechende Daten verfügt, entzieht sich unserer Kenntnis. Es ist jedoch schon jetzt darauf hinzuweisen, dass bei der Frage der Unterhaltung von Wirtschaftswegen gemeindeeigene Wege von sog. Interessentenwegen zu unterscheiden sind. Je nach Verkehrsbedeutung wurde und wird die Unterhaltung der gemeindeeigenen Wege, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, durchgeführt. Die Unterhaltungspflicht für Interessentenwege trifft dem Grunde nach nicht die Gemeinde, sondern die Interessentenschaft. Ob im Einzelfall bei der Oberflächenherstellung dieser Wege öffentliche Mittel eingesetzt worden sind, die wiederum an eine Übernahme der Unterhaltungslasten durch die politische Gemeinde gekoppelt waren, muss jeweils gesondert überprüft werden.

 

Die Kosten für die Unterhaltung der Wege für die Gemeinde bzw. für die Anlieger ohne Landeszuschuss müssen im Bedarfsfall nach Unerhaltungsaufwand kalkuliert werden. Insofern ist eine Einzelfallprüfung abzuwarten.

 

Sofern für Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Bereich der Bauernschaft Masbeck keine öffentlichen Mittel bereitgestellt werden, wird seitens der Gemeinde selbst von Schutzmaßnahmen abgesehen werden müssen.

 

Aufgrund der o.a. Ausführungen ist die Differenz der beiden Finanzierungsmodelle nicht bekannt und auch nicht ermittelt.

 

 

Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.5.2010

 

Beigeordneter Pott beantwortet die Frage:

 

Verbesserung der Kinderbetreuung

 

Angesichts flexibler Arbeitszeiten und beruflichen Engagements beider Elternteile suchen immer mehr Eltern eine qualifizierte Tagesbetreuung für ihre Kinder. Da ist es nach Meinung der CDU sehr zu begrüßen, dass die Tagespflege durch Tagesmütter und –väter wieder in den Focus einer willkommenen Lösungsmöglichkeit gerückt ist. So bietet z. B. die Evangelische Familienbildungsstätte Münster/Havixbeck allen, die sich für diese Tätigkeit interessieren, einen dreiteiligen Qualifizierungskurs an.

 

In diesem Zusammenhang möchte die CDU daran erinnern, dass sie bereits im Oktober 2008 beantragt hat, die Kosten für die Ausbildung von Tagesmüttern zu übernehmen bzw. für Tagesmütter finanzielle Mittel sowie Räumlichkeiten der Gemeinde zur Verfügung zu stellen, um das Angebot durch finanzielle und strukturelle Anreize als flankierende Maßnahmen auszuweiten. Darüber hinaus hat sich die CDU dafür ausgesprochen, Spontan- und Randzeitenbetreuung außerhalb der Kindergartenöffnungszeiten anzubieten sowie eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder auch außerhalb der OGS-Öffnungszeiten

 

Daher die Frage:

Wann ist mit einer entsprechenden Verwaltungsvorlage zur Verbesserung der Kinderbetreuung zu rechnen?

 

Antwort:

 

- Bezuschussung der Ausbildung von Tagesmüttern-vätern

Zu TOP 4 wurde bereits bekanntgegeben, dass ich die Bezuschussung der durch die Kommunale Kindertagestätte im Flothfeld in ihren Räumen ermöglichte Ausbildung für Tagesmütter/-väter durch die Evangelische Familienbildungsstätte in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Kreises Coesfeld zu 50% = 171,-€ pro Teilnehmer/in veranlasst habe.

 

- Spontan- und Randzeitenbetreuung

Die Ende vergangenen Jahres (2009) durch die Kommunale Kindertagesstätte im Flothfeld bereits angebotene Spontan- und Randzeitenbetreuung an 2 Samstagen in der Vorweihnachtszeit wurde noch wenig angenommen, soll aber zukünftig in gewissen Abständen an Samstagen fortgeführt und zunächst weiter angeboten werden.

Der St. Dionysius-Kindergarten und DRK-Kindergarten teilten auf Anfrage mit, dass sie als Familienzentren außerhalb der Öffnungszeiten Räumlichkeiten den Tagesmüttern und –vätern  zur Verfügung stellen, so dass hier zukünftig ebenfalls eine Randzeitenbetreuung erfolgen kann.

 

- Ferienbetreuung

In der Offenen Ganztagsgrundschule (OGGS) findet in den Ferien (bis auf die zweite Hälfte der Sommerferien und die Zeit ’zwischen den Jahren’) eine Ferienbetreuung regelmäßig mit Themenschwerpunkten (z.B. Sandstein, Musik, Theater etc.) statt. Darüber hinaus soll als Erweiterung in jeweils der ersten Hälfte in den Sommerferien und den Herbstferien 2010 eine Ferienbetreuung in jeder der betreffenden Wochen und für jeweils (mindestens) 1 Woche für bis zu 10 Kinder als Geschwisterkinder der OGGS-Kinder, für hereinwachsende Jahrgänge mit OGGS-Anmeldung und für weitere Kinder bis zur Grenze von je 10 Kindern erfolgen.

 

- Fortgang

Die Erfahrungsberichte zur Spontan- und Randzeitenbetreuung und zur Ferienbetreuung mit Überlegungen zur weiteren Fortführung sollen in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport am 23.11.2010 erfolgen.

 

 

Frau Schäpers weist an dieser Stelle darauf hin, dass in diesem Jahr aufgrund der Sommerferien (15.07.-27.08.2010) eine besondere Situation für berufstätige Eltern entsteht. Die Verträge für den Besuch der Kindergärten laufen zum 31.07.2010 aus, so dass eine Betreuung für die Zeit vom 01.08.-27.08.2010 nicht gegeben ist. Die Verwaltung möge bitte darauf hinwirken, dass auch diese Notsituation bei der Betreuung von angehenden Schulkindern gesichert ist.