Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, den mit Schreiben vom 14.8.2013 vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der zulässigen max. Firsthöhe nicht zu entsprechen.

 

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Strasse“ bei gleichzeitiger Überplanung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ als Satzung. Gleichzeitig wird die Begründung zur Bebauungsplanänderung beschlossen.


Die Verwaltungsvorlage 096/2013 liegt vor.

 

Eingangs erläutert Frau Böse, dass die gewünschten Skizzen vorgelegt wurden. Eine konkrete Planung liege für das Haus A vor, das Haus B sei noch in der Vermarktung. Im Zuge der Auslegung sei ein Einwand in Bezug auf die maximal zulässige Gebäudehöhe von 8,50 m eingegangen. Der Bauherr sei mit einer niedrigeren Gestaltung und einer Fristhöhe von 6,35 m unter den Möglichkeiten des Bebauungsplanentwurfes zurückgeblieben und habe insofern bereits Entgegenkommen gezeigt.

 

Nach kurzer Beratung wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.