Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Zur Schaffung allgemeingültiger Rahmenbedingungen für die nachträgliche Realisierung von Bauwünschen in überplanten Baugebieten, die eine Änderung des geltenden Planungsrechtes erforderlich machen, beschließt der Gemeinderat folgende Grundsätze:

 

1.      Dem Änderungsantrag sind Planunterlagen (Lageplan, Vorentwurf) des beabsichtigten Bauvorhabens beizufügen.

einstimmig beschlossen, Ja: 10

 

 

2.      Mit dem Antrag des Eigentümers ist die schriftliche Einverständniserklärung der unmittelbar angrenzenden Nachbarn vorzulegen. Als unmittelbar angrenzende Grundstücke gelten nur solche Grundstücke, die eine gemeinsame Grenze, einen gemeinsamen Grenzpunkt haben oder nur durch einen Fuß-/Radweg getrennt sind. Nachbarn, die mit der Änderung des Bebauungsplanes nicht einverstanden sind, sollen ihre ablehnende Haltung unter Darlegung der Gründe schriftlich begründen.

einstimmig beschlossen, Ja: 10

 

 

3.         Die Verwaltung nimmt die rechtliche und fachliche Prüfung des Änderungsantrages vor. Dazu gehört bei ablehnender Stellungnahme auch der umfassende und sorgfältige Abwägungsprozess zwischen gewünschter Innenentwicklung und wirksamem Vertrauensschutz. Gründe, die eine Ablehnung rechtfertigen, sind dabei vor allem wesentliche Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks, die sich vornehmlich aus dem Endzustand der geplanten Baumaßnahme , nicht aus ihrer Errichtung ergeben. Nach Abschluss ihrer Prüfung legt die Verwaltung dem Rat einen ausreichend begründeten Vorschlag zur Entscheidung vor.


Die Verwaltungsvorlage 130/2013 liegt vor.

 

Wie unter TOP 1 beschlossen, wird dieser Tagesordnungspunkt vorgezogen und unter TOP 8 beraten.

 

Herr Eilers ist der Ansicht, dass einige Passagen des Beschlussvorschlages der Verwaltung keinen rechtlichen Bestand haben. So heiße es z. B. im zweiten Absatz: „… Nachbarn, die mit der Änderung des Bebauungsplanes nicht einverstanden sind, haben ihre ablehnende Haltung unter Darlegung der Gründe schriftlich zu begründen….“ Man könne die Nachbarn jedoch nicht zwingen, eine schriftliche Begründung vorzulegen. Er halte daher eine rechtliche Überprüfung der Grundsätze für erforderlich.

 

Frau Böse antwortet, dass sie keine rechtlichen Bedenken habe. Den Nachbarn solle die Möglichkeit gegeben werden, ihre Argumente vorzutragen, damit diese im Abwägungsprozess berücksichtigt werden können. Es bleibe jedoch deren Entscheidung, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

 

Nach kurzer Beratung schlägt Herr Eilers vor, das Wort „haben“ in der vorgenannten Passage zu entschärfen und das Wort „möglichst“ einzufügen. Bürgermeister Gromöller regt an, das Wort „haben“ durch „sollten“ zu ersetzen. So werde der politische Wunsch einer Begründung deutlich gemacht.

 

Herr Böttcher gibt zu bedenken, dass die aufgestellten Grundsätze keinen Aufschluss darüber geben, wie verfahren werde, wenn kein nachbarschaftliches Einvernehmen zu erzielen sei. So könne auch gegen den Willen der Nachbarn entschieden werden.

 

Frau Böse erwidert, dass die Verwaltung im Rahmen des Planungsprozesses Abwägungskriterien zusammen trage und die rechtliche Situation prüfe. Der Rat sei allerdings das entscheidende Gremium.

 

Anschließend wird in Bezug auf den ersten Punkt des Beschlussvorschlages intensiv darüber beraten, in welcher Ausführlichkeit Planungsskizzen von den Bauherren vorgelegt und ob das Wort „möglichst“ in dieser Passage gestrichen werden sollte. Seitens der Ausschussmitglieder werden verschiedene Vorschläge zur Abänderung des Beschlussvorschlages unterbreitet.

 

Bürgermeister Gromöller und Frau Böse weisen darauf hin, dass Pläne, die von den Bauherren vorgelegt werden, später immer noch im Genehmigungsverfahren im Rahmen des Bebauungsplanes veränderbar seien.

 

Herr Wilken hält das Vorlegen eines Vorentwurfes für angemessen. Seitens einiger Ausschussmitglieder wird geäußert, dass der Entwurf möglichst genau sein sollte. Die Verwaltung solle alle Kriterien zusammentragen, die rechtliche Seite prüfen und dann die Bauvorhaben zur Beratung vorlegen. Ein nachbarschaftliches Einvernehmen solle angestrebt werden.

 

Nunmehr kommt es zur Abstimmung. Da im Laufe der Beratungen verschiedene Vorschläge zur Abänderung des Beschlussvorschlages der Verwaltung gemacht wurden, beantragt Herr Hoock-Blankenstein, über alle Punkte des Beschlussvorschlages separat abzustimmen.

 

Herr Wilken lässt daher über folgende Beschlussvorschläge abstimmen: