Sitzung: 10.10.2013 Gemeinderat
Herr Lenter hat folgende Fragen im Zusammenhang mit
der Verwaltungsvorlage 097/2013 „Teilaufhebung des Bebauungsplans Beekenkamp“:
Im Schreiben des Architekten werden folgende
Anlagen erwähnt: Lageplan, Sortimentsliste, Einrichtungsplan. Der
Verwaltungsvorlage ist lediglich der Einrichtungsplan beigefügt. Liegt die im
Antrag des Architekten angekündigte Sortimentsliste und der Lageplan vor? Und
wenn ja, warum wurden die Unterlagen nicht beigefügt?
Der dem Antrag beigefügte Einrichtungsplan
weist darauf hin, dass auch Außenflächen für den Freiverkauf genutzt werden
sollen.
Wurde mit dem Antragsteller, dem Besitzer
oder dem etwaigen Betreiber über die Nutzung und Gestaltung der Außenflächen
gesprochen und wurden Pläne dazu vorgelegt? Gilt für den Markt auch die Satzung
für die Zaungestaltung an der Münsterstrasse?
Auf dem Grundstück (Parzelle 1001) wurden
nach einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren aus dem Jahre 2003 Baulasten zum
Schutz der Nachbarn eingetragen.
Bleiben diese Baulasten bestehen oder werden
diese bei einer Teilaufhebung des Bebauungsplans aufgehoben?
Antwort
der Verwaltung:
Die Beantwortung der Anfragen erfolgt in Verbindung mit der erneuten Beratung der Angelegenheit in der nächsten Sitzungsfolge. In der neu zu erstellenden Verwaltungsvorlage werden die Punkte behandelt.