Herr Lenter hat folgende Fragen im Zusammenhang mit der Verwaltungsvorlage 097/2013 „Teilaufhebung des Bebauungsplans Beekenkamp“:

 

Im Schreiben des Architekten werden folgende Anlagen erwähnt: Lageplan, Sortimentsliste, Einrichtungsplan. Der Verwaltungsvorlage ist lediglich der Einrichtungsplan beigefügt. Liegt die im Antrag des Architekten angekündigte Sortimentsliste und der Lageplan vor? Und wenn ja, warum wurden die Unterlagen nicht beigefügt?

 

Der dem Antrag beigefügte Einrichtungsplan weist darauf hin, dass auch Außenflächen für den Freiverkauf genutzt werden sollen.

Wurde mit dem Antragsteller, dem Besitzer oder dem etwaigen Betreiber über die Nutzung und Gestaltung der Außenflächen gesprochen und wurden Pläne dazu vorgelegt? Gilt für den Markt auch die Satzung für die Zaungestaltung an der Münsterstrasse?

 

Auf dem Grundstück (Parzelle 1001) wurden nach einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren aus dem Jahre 2003 Baulasten zum Schutz der Nachbarn eingetragen.

Bleiben diese Baulasten bestehen oder werden diese bei einer Teilaufhebung des Bebauungsplans aufgehoben?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Beantwortung der Anfragen erfolgt in Verbindung mit der erneuten Beratung der Angelegenheit in der nächsten Sitzungsfolge. In der neu zu erstellenden Verwaltungsvorlage werden die Punkte behandelt.