Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die bisherigen Ergebnisse des
Abschichtungsverfahrens sind im Hinblick auf die im Urteil des OVG Münster vom
01.07.2013 genannten Grundsätze zu überarbeiten.
Darüber hinaus soll der
vorgezogene Abstimmungsprozess mit den Trägern öffentlicher Belange fortgesetzt
werden.
Die Verwaltungsvorlage 108/2013 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 19.09.2013 TOP 9
Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 25.09.2013 TOP 10