Zunächst wird eine Anfrage aus der letzten Sitzung des Gemeinderates vom 11.07.2013 beantwortet:

 

TOP 23.2 – Herr Messing

Wie kann der Durchgang im Bereich „Am Schlautbach/Beekenkamp“ verkehrssicherer gestaltet werden und wie ist hier die Vorfahrts-/Rechtslage (verkehrsberuhigte Straße stößt auf Radweg)?

 

Antwort der Verwaltung:

Aus Sicht der Verwaltung soll die Situation erst weiter beobachtet werden, da alle angedachten Lösungen, wie Wechselschranken, Spiegel, Schwellen in diesem Bereich nicht zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit führen.

 

Gemäß § 8 Straßenverkehrsordnung hat an Kreuzungen und Einmündungen derjenige Vorfahrt, der von rechts kommt. Dies gilt für alle Verkehrsteilnehmer und somit auch für Radfahrer. Da in dem o. g. Bereich auch keine besondere Beschilderung zur Vorfahrtsregelung vorhanden ist, gilt die Rechts-vor-Links-Regelung.

 

 

Es werden weiterhin folgende Anfragen gestellt: