Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
- Die Gemeinde
Havixbeck überträgt dem Kreis Coesfeld die ihr nach § 53 Abs. 1 S. 2 Ziff.
6 Landeswassergesetz NRW obliegende Pflicht zur Überwachung von
Kleinkläranlagen.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, mit den beteiligten Kommunen und dem Kreis die
als Anlage 1 zur Vorlage 115/2013 vorgelegte öffentlich-rechtliche
Vereinbarung abzuschließen.
Herr von Schönfels nimmt nicht an der Abstimmung teil.
Die Verwaltungsvorlage 115/2013 liegt vor.
Haupt- und Finanzausschuss vom 02.10.2013 TOP 13