Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

  1. Die Gemeinde Havixbeck überträgt dem Kreis Coesfeld die ihr nach § 53 Abs. 1 S. 2 Ziff. 6 Landeswassergesetz NRW obliegende Pflicht zur Überwachung von Kleinkläranlagen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beteiligten Kommunen und dem Kreis die als Anlage 1 zur Vorlage 115/2013 vorgelegte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.

 

Herr von Schönfels nimmt nicht an der Abstimmung teil.


Die Verwaltungsvorlage 115/2013 liegt vor.

Haupt- und Finanzausschuss vom 02.10.2013 TOP 13