Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung und beschließt nach Beratung die 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungsatzung der Gemeinde Havixbeck (Anlage 2). Die kalkulierten Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung sind in die Haushaltssatzung des Jahres 2014 zu übernehmen.


Die Verwaltungsvorlage 112/2013 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 25.09.2013 TOP 9

Haupt- und Finanzausschuss vom 02.10.2013 TOP 11