Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, den in seiner Sitzung am 08.05.2013 gefassten Aufstellungsbeschluss zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ (Umwandlung der bisherigen Spielplatzfläche) in der Form zu ergänzen, dass der Änderungsbereich nicht nur den Bereich des Spielplatzes „Am Zitterbach“, sondern auch die vor dem Spielplatz vorhandene Parkplatzfläche lt. der von den Anliegern im Ortstermin vorgelegten Skizze umfasst.

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat nach Beratung den Plan zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Herr Eilers nimmt nicht an der Abstimmung teil.


Die Verwaltungsvorlage 105/2013 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 19.09.2013 TOP 9.1

 

Zunächst teilt Frau Böse mit, dass der Verwaltung eine E-Mail der Interessengemeinschaft Pieperfeld/Haferlandweg vom 03.10.2013 vorliegt, in der zum Ausdruck gebracht werde, dass einer Bebauungsplanänderung nicht zugestimmt werde. Sollte der Rat jedoch seine Zustimmung erteilen, spreche man sich für Planungsvariante 2 aus. Ein weiterer Anlieger mache auf die besondere Bedeutung der Parkplatzflächen in diesem Gebiet aufmerksam und plädiere daher für die Beibehaltung möglichst vieler Parkplätze. Die entsprechenden Mitteilungen werden dem Protokoll als Anlage 6 und 7 beigefügt.

 

Frau Böse erklärt, dass es nunmehr um die Entscheidung gehe, welche Planungsvariante gewählt werde. Die Variante 2 könne durchaus Grundlage der Planung sein.

 

Herr Kerkering berichtet, dass ein Ortstermin stattgefunden habe, an dem drei Fraktionsvorsitzende teilgenommen hätten. Anlieger hätten bei diesem Treffen eine Planung vorgelegt, die von der Verwaltung bislang nicht vorgestellt worden sei. Die Parkplätze sollten nicht Gegenstand der Überplanung werden, sondern erhalten bleiben. Diese Pläne sollten bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

 

Frau Böse weist darauf hin, dass sie bei der Ortsbesichtigung nicht dabei war. Soweit ihr jedoch bekannt sei, weiche der von den Anliegern vorgelegte Plan nur unwesentlich von der Variante 2 ab. Sie schlägt daher vor, den Beschlussvorschlag hinsichtlich der planerischen Grundlage lt. Ortstermin abzuändern.

 

Nach kurzer weiterer Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt: