Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt nach Beratung, den in seiner Sitzung am 08.05.2013
gefassten Aufstellungsbeschluss zur 3. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes „Pieperfeld“ (Umwandlung der bisherigen Spielplatzfläche) in
der Form zu ergänzen, dass der Änderungsbereich nicht nur den Bereich des
Spielplatzes „Am Zitterbach“, sondern auch die vor dem Spielplatz vorhandene
Parkplatzfläche lt. der von den Anliegern im Ortstermin vorgelegten Skizze
umfasst.
Weiterhin beschließt
der Gemeinderat nach Beratung den Plan zur 3. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes „Pieperfeld“ gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
Herr Eilers nimmt nicht an der Abstimmung teil.
Die Verwaltungsvorlage 105/2013 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 19.09.2013 TOP 9.1
Zunächst teilt Frau Böse mit, dass der Verwaltung
eine E-Mail der Interessengemeinschaft Pieperfeld/Haferlandweg vom 03.10.2013
vorliegt, in der zum Ausdruck gebracht werde, dass einer Bebauungsplanänderung
nicht zugestimmt werde. Sollte der Rat jedoch seine Zustimmung erteilen,
spreche man sich für Planungsvariante 2 aus. Ein weiterer Anlieger mache auf
die besondere Bedeutung der Parkplatzflächen in diesem Gebiet aufmerksam und
plädiere daher für die Beibehaltung möglichst vieler Parkplätze. Die
entsprechenden Mitteilungen werden dem Protokoll als Anlage 6 und 7 beigefügt.
Frau Böse erklärt, dass es nunmehr um die
Entscheidung gehe, welche Planungsvariante gewählt werde. Die Variante 2 könne
durchaus Grundlage der Planung sein.
Herr Kerkering berichtet, dass ein Ortstermin
stattgefunden habe, an dem drei Fraktionsvorsitzende teilgenommen hätten.
Anlieger hätten bei diesem Treffen eine Planung vorgelegt, die von der
Verwaltung bislang nicht vorgestellt worden sei. Die Parkplätze sollten nicht
Gegenstand der Überplanung werden, sondern erhalten bleiben. Diese Pläne
sollten bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
Frau Böse weist darauf hin, dass sie bei der
Ortsbesichtigung nicht dabei war. Soweit ihr jedoch bekannt sei, weiche der von
den Anliegern vorgelegte Plan nur unwesentlich von der Variante 2 ab. Sie
schlägt daher vor, den Beschlussvorschlag hinsichtlich der planerischen
Grundlage lt. Ortstermin abzuändern.
Nach kurzer weiterer Beratung wird über folgenden
Beschlussvorschlag abgestimmt: