Die Verwaltungsvorlage 104/2013 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 19.09.2013
TOP 14
Herr Hense äußert, dass es sich bei diesem TOP
genauso verhalte wie beim vorherigen. Es sei nicht bekannt, wie das Gebäude
aussehen solle. Es lägen keine Pläne vor.
Herr Skirde erwidert, dass der konkrete Fall
sehr intensiv diskutiert und auch im Arbeitskreis Ortsentwicklung beraten
worden sei. Hier sei man zu einer einheitlichen Auffassung gekommen, auch wenn
das Gremium formal nicht entscheidungsbefugt sei. Er stellt daher den Antrag
auf Abstimmung.
Frau Böse ergänzt, dass die
Rahmenbedingungen für das Bauvorhaben im Arbeitskreis Ortsentwicklung intensiv
entwickelt worden seien. Bei entsprechender Beschlussfassung könne unter deren
Berücksichtigung die Planung fortgeführt werden und gleichzeitig hätten
Nachbarn die Möglichkeit Bedenken vorzutragen.
Es wird über den Beschlussvorschlag der
Verwaltung abgestimmt.
Der
Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 7.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Strasse“ der
Gemeinde Havixbeck, und zwar
·
Änderung der
bebaubaren Fläche im Bereich des Grundstücks Ignatiusstr. 21 durch Erweiterung
der südwestlichen Baugrenze
Der
zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 104/2013 als Anlage 1
beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.
Weiterhin
beschließt der Gemeinderat auf dem Grundstück Ignatiusstr. 21 die Baugrenze in
südwestlicher Richtung zu erweitern, und zwar unter Berücksichtigung der Baugrenzenflucht
des 3 Grundstücke weiter nordwestlich gelegenen Grundstückes, und zwar in der
Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 104/2013 als Anlage 2
beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.
mehrheitlich abgelehnt, Ja: 12, Nein: 14
Nach der Abstimmung kommt es zu Unruhe im
Sitzungssaal und es wird seitens einiger Ratsmitglieder und anwesender Bürger
Unverständnis über das Abstimmungsverhalten der CDU- und FDP-Fraktion geäußert,
die mit „nein“ gestimmt haben.
Frau Weitkamp führt die Beratungen zu diesem
Tagesordnungspunkt fort und öffnet mit Zustimmung der Ratsmitglieder die
Sitzung, um den Bürgern die Möglichkeit der Stellungnahme zu geben.
Ein anwesender Bürger und die Antragsteller
äußern ihr Unverständnis über die vorangegangene Entscheidung, zumal eine
wesentliche Beeinträchtigung der Nachbarschaft in diesem individuellen Fall
nicht vorliege und die Vorgaben des Arbeitskreises Ortsentwicklung bei der
Planung des Gebäudes berücksichtigt werden sollen.
Herr Hense äußert, dass für dieses
Bauvorhaben keine aktuellen Pläne vorlägen und er im Rat nicht über eine
Beeinträchtigung der Nachbarschaft entscheiden möchte. Die Verwaltung möge eine
Verwaltungsvorlage mit entsprechenden Informationen vorlegen. Sollten keine
wesentlichen Beeinträchtigungen vorliegen, könne dem Antrag zugestimmt werden.
Frau Böse weist darauf hin, dass der heute
zur Abstimmung vorliegende Antrag zur Bebauungsplanänderung aufgrund der im
Laufe des Verfahrens gemachten Vorgaben mittlerweile deutlich von der anfänglich
gewünschten Änderung abweiche und eine Bebauung wie einst geplant ohnehin nicht
mehr möglich sei. Vielmehr seien jetzt wesentlich mehr Vorgaben aus dem alten
Plan weiter gültig und die Änderung bleibt hinter der ursprünglichen
Planungsabsicht zurück.
Hiernach schließt Frau Weitkamp die Sitzung
und mehrere Ratsmitglieder äußern erneut ihren Unmut über das
Abstimmungsergebnis, zumal sich der Rat schon lange mit diesem Fall beschäftigt
habe und im interfraktionell besetzten Arbeitskreis Ortsentwicklung bereits
eine Einigung erzielt worden sei. Einige Ratsmitglieder weisen darauf hin, dass
sie unter diesen Umständen auf eine weitere Mitarbeit im Arbeitskreis
Ortsentwicklung verzichten werden.
Herr Hense teilt mit, dass er den Unmut
nachvollziehen könne, er aber der Meinung sei, dass eine Grundlage für alle
Fälle geschaffen werden müsse, die nachvollziehbar und verständlich sein müsse.
Auch in diesem konkreten Fall könne es noch zu einer positiven Entscheidung kommen.
Frau Böse verdeutlicht, dass das betreffende
Verfahren durch den eben gefassten Beschluss beendet worden sei.
Herr Lenter fragt, ob der Beschluss geändert
und die Beratungen auf die nächste Sitzungsfolge verschoben werden können.
Frau Böse antwortet, dass dann der soeben
gefasste Beschluss aufgehoben werden müsse.
Herr Lenter stellt daher den Antrag, diesen
Beschluss aufzuheben und die Beratungen in der nächsten Sitzungsfolge
fortzuführen.
Zunächst lässt Frau Weitkamp über die
Aufhebung des ablehnenden Beschlusses abstimmen.
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung,
den folgenden, ablehnenden Beschluss wieder aufzuheben:
Der
Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 7.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Strasse“ der
Gemeinde Havixbeck, und zwar
·
Änderung der
bebaubaren Fläche im Bereich des Grundstücks Ignatiusstr. 21 durch Erweiterung
der südwestlichen Baugrenze
Der
zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 104/2013 als Anlage 1
beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.
Weiterhin
beschließt der Gemeinderat auf dem Grundstück Ignatiusstr. 21 die Baugrenze in
südwestlicher Richtung zu erweitern, und zwar unter Berücksichtigung der
Baugrenzenflucht des 3 Grundstücke weiter nordwestlich gelegenen Grundstückes,
und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 104/2013 als
Anlage 2 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.
einstimmig beschlossen, Ja: 26
Damit ist der ablehnende Beschluss
aufgehoben und die Beschlussempfehlung aus der Verwaltungsvorlage 104/2013
erneut Beratungsgrundlage.
Anschließend lässt Frau Weitkamp über
folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:
Der
Gemeinderat beschließt nach Beratung, diesen Tagesordnungspunkt in der nächsten
Sitzungsfolge neu zu beraten, wobei möglichst die konkreten Planungen der
Antragsteller zugrunde zu legen sind.
mehrheitlich beschlossen, Ja: 14, Nein: 10,
Enthaltungen: 2