Die Verwaltungsvorlage 104/2013 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 19.09.2013 TOP 14

 

Herr Hense äußert, dass es sich bei diesem TOP genauso verhalte wie beim vorherigen. Es sei nicht bekannt, wie das Gebäude aussehen solle. Es lägen keine Pläne vor.

 

Herr Skirde erwidert, dass der konkrete Fall sehr intensiv diskutiert und auch im Arbeitskreis Ortsentwicklung beraten worden sei. Hier sei man zu einer einheitlichen Auffassung gekommen, auch wenn das Gremium formal nicht entscheidungsbefugt sei. Er stellt daher den Antrag auf Abstimmung.

 

Frau Böse ergänzt, dass die Rahmenbedingungen für das Bauvorhaben im Arbeitskreis Ortsentwicklung intensiv entwickelt worden seien. Bei entsprechender Beschlussfassung könne unter deren Berücksichtigung die Planung fortgeführt werden und gleichzeitig hätten Nachbarn die Möglichkeit Bedenken vorzutragen.

 

Es wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Strasse“ der Gemeinde Havixbeck, und zwar

 

·         Änderung der bebaubaren Fläche im Bereich des Grundstücks Ignatiusstr. 21 durch Erweiterung der südwestlichen Baugrenze

Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 104/2013 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat auf dem Grundstück Ignatiusstr. 21 die Baugrenze in südwestlicher Richtung zu erweitern, und zwar unter Berücksichtigung der Baugrenzenflucht des 3 Grundstücke weiter nordwestlich gelegenen Grundstückes, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 104/2013 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.

 

mehrheitlich abgelehnt, Ja: 12, Nein: 14

 

 

Nach der Abstimmung kommt es zu Unruhe im Sitzungssaal und es wird seitens einiger Ratsmitglieder und anwesender Bürger Unverständnis über das Abstimmungsverhalten der CDU- und FDP-Fraktion geäußert, die mit „nein“ gestimmt haben.

 

Frau Weitkamp führt die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt fort und öffnet mit Zustimmung der Ratsmitglieder die Sitzung, um den Bürgern die Möglichkeit der Stellungnahme zu geben.

 

Ein anwesender Bürger und die Antragsteller äußern ihr Unverständnis über die vorangegangene Entscheidung, zumal eine wesentliche Beeinträchtigung der Nachbarschaft in diesem individuellen Fall nicht vorliege und die Vorgaben des Arbeitskreises Ortsentwicklung bei der Planung des Gebäudes berücksichtigt werden sollen.

 

Herr Hense äußert, dass für dieses Bauvorhaben keine aktuellen Pläne vorlägen und er im Rat nicht über eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft entscheiden möchte. Die Verwaltung möge eine Verwaltungsvorlage mit entsprechenden Informationen vorlegen. Sollten keine wesentlichen Beeinträchtigungen vorliegen, könne dem Antrag zugestimmt werden.

 

Frau Böse weist darauf hin, dass der heute zur Abstimmung vorliegende Antrag zur Bebauungsplanänderung aufgrund der im Laufe des Verfahrens gemachten Vorgaben mittlerweile deutlich von der anfänglich gewünschten Änderung abweiche und eine Bebauung wie einst geplant ohnehin nicht mehr möglich sei. Vielmehr seien jetzt wesentlich mehr Vorgaben aus dem alten Plan weiter gültig und die Änderung bleibt hinter der ursprünglichen Planungsabsicht zurück.

 

Hiernach schließt Frau Weitkamp die Sitzung und mehrere Ratsmitglieder äußern erneut ihren Unmut über das Abstimmungsergebnis, zumal sich der Rat schon lange mit diesem Fall beschäftigt habe und im interfraktionell besetzten Arbeitskreis Ortsentwicklung bereits eine Einigung erzielt worden sei. Einige Ratsmitglieder weisen darauf hin, dass sie unter diesen Umständen auf eine weitere Mitarbeit im Arbeitskreis Ortsentwicklung verzichten werden.

 

Herr Hense teilt mit, dass er den Unmut nachvollziehen könne, er aber der Meinung sei, dass eine Grundlage für alle Fälle geschaffen werden müsse, die nachvollziehbar und verständlich sein müsse. Auch in diesem konkreten Fall könne es noch zu einer positiven Entscheidung kommen.

 

Frau Böse verdeutlicht, dass das betreffende Verfahren durch den eben gefassten Beschluss beendet worden sei.

 

Herr Lenter fragt, ob der Beschluss geändert und die Beratungen auf die nächste Sitzungsfolge verschoben werden können.

 

Frau Böse antwortet, dass dann der soeben gefasste Beschluss aufgehoben werden müsse.

 

Herr Lenter stellt daher den Antrag, diesen Beschluss aufzuheben und die Beratungen in der nächsten Sitzungsfolge fortzuführen.

 

Zunächst lässt Frau Weitkamp über die Aufhebung des ablehnenden Beschlusses abstimmen.

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, den folgenden, ablehnenden Beschluss wieder aufzuheben:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Strasse“ der Gemeinde Havixbeck, und zwar

 

·         Änderung der bebaubaren Fläche im Bereich des Grundstücks Ignatiusstr. 21 durch Erweiterung der südwestlichen Baugrenze

 

Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 104/2013 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat auf dem Grundstück Ignatiusstr. 21 die Baugrenze in südwestlicher Richtung zu erweitern, und zwar unter Berücksichtigung der Baugrenzenflucht des 3 Grundstücke weiter nordwestlich gelegenen Grundstückes, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 104/2013 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.

 

einstimmig beschlossen, Ja: 26

 

Damit ist der ablehnende Beschluss aufgehoben und die Beschlussempfehlung aus der Verwaltungsvorlage 104/2013 erneut Beratungsgrundlage.

 

Anschließend lässt Frau Weitkamp über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, diesen Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzungsfolge neu zu beraten, wobei möglichst die konkreten Planungen der Antragsteller zugrunde zu legen sind.

 

mehrheitlich beschlossen, Ja: 14, Nein: 10, Enthaltungen: 2