Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
1. Die Gemeinde Havixbeck überträgt dem Kreis
Coesfeld ab dem 01.01.2015 die ihr nach § 5 (6) Satz 1 Landesabfallgesetz
Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW) obliegende Aufgabe der Sammlung und des
Transportes von gefährlichen Abfällen (=Sonderabfälle).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den
beteiligten Städten und Gemeinden und dem Kreis Coesfeld eine auf diesen Zweck
ausgerichtete öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV) abzuschießen.
Die Verwaltungsvorlage 101/2013 liegt vor.
Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 25.09.2013 TOP 12
Haupt- und Finanzausschuss vom 02.10.2013 TOP 6