Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

1.      Die Gemeinde Havixbeck überträgt dem Kreis Coesfeld ab dem 01.01.2015 die ihr nach § 5 (6) Satz 1 Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW) obliegende Aufgabe der Sammlung und des Transportes von gefährlichen Abfällen (=Sonderabfälle).

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beteiligten Städten und Gemeinden und dem Kreis Coesfeld eine auf diesen Zweck ausgerichtete öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV) abzuschießen.


Die Verwaltungsvorlage 101/2013 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 25.09.2013 TOP 12

Haupt- und Finanzausschuss vom 02.10.2013 TOP 6