Der Autoschrotthändler aus dem Gewerbegebiet „Lütke Feld“ stellt immer wieder Autos auf der Straße oder dem Bürgersteig ab. Kann die Verwaltung den Händler auffordern dies zu unterbinden?

 

Antwort der Verwaltung:

Das Ordnungsamt prüft regelmäßig die Parksituation vor Ort. Bei festgestellten Verstößen werden Verwarnungsgelder verhängt. Im Übrigen können die Kontrollen nur stichprobenartig durchgeführt werden, weil die Personalkapazitäten lediglich begrenzt zur Verfügung stehen.