Herr Eilers berichtet, dass am Übergang vom alten zum neuen „Stopfer“ auf dem runden Straßenbild eine schräge Rinne verläuft, die für Fahrradfahrer gefährlich sein könnte. Er bittet um Abhilfe und um Begutachtung durch einen Sachkundigen z.B. den Gemeindeunfallverband.

 

Antwort der Verwaltung:

In dem Leitfaden des Betonhandwerkes steht, dass neben wasserführenden Rinnen die Oberfläche 3 bis 10 mm über der Rinne sein darf. Dieser Wert wird bis zur Bauabnahme vorliegen. Ferner ist seitens der Verwaltung Kontakt mit dem GVV-Kommunalversicherung VVaG aufgenommen worden. Die Stellungnahme liegt noch nicht vor.