Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die gestaltungsrechtlichen Vorschriften zum Bebauungsplan „Pieperfeld“ hinsichtlich der Ausführung der Außenwandflächen wie folgt abzuändern:

 

Die Außenwandflächen aller Gebäude einschl. der Nebengebäude – wie Garagen – sind in Verblendmauerwerk auszuführen. Dabei ist ein Material mit einer matten und rauhen Oberfläche zu verwenden. Holzhäuser sind ebenfalls zulässig. Die Oberfläche ist dabei in glatter Form auszuführen. Für untergeordnete Teilflächen bis zu 2/5 einer Wandfläche sind andere Materialien in matten Farbtönen zulässig.


Die Verwaltungsvorlage 114/2013 liegt vor.

 

Herr Hense bittet darum, den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend zu ändern, dass nur Holzhäuser mit glatter Fassade zulässig sind.

 

Auf Nachfrage teilt Frau Böse mit, dass nach Änderung der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften im gesamten Änderungsbereich eine Neu- oder Ersatzbebauung mit Holzhäusern zulässig sei.