Sitzung: 02.10.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 115/2013
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
- Die Gemeinde
Havixbeck überträgt dem Kreis Coesfeld die ihr nach § 53 Abs. 1 S. 2 Ziff.
6 Landeswassergesetz NRW obliegende Pflicht zur Überwachung von
Kleinkläranlagen.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, mit den beteiligten Kommunen und dem Kreis die
als Anlage 1 zur Vorlage 115/2013 vorgelegte öffentlich-rechtliche
Vereinbarung abzuschließen.
Die Verwaltungsvorlage 115/2013 liegt vor.
Herr Greiff teilt mit, dass er der Presse
entnommen habe, dass sich die Gemeinde Rosendahl gegen eine Übertragung der
Überwachung von Kleinkläranlagen auf den Kreis Coesfeld entschieden habe. Er
fragt, ob der Verwaltung die Gründe bekannt seien.
Bürgermeister Gromöller antwortet, dass die
Bürgermeister der anderen Kommunen sich für eine zentrale Überwachung durch den
Kreis Coesfeld entschieden hätten. Die Gemeinde Rosendahl werde diese Aufgabe
nun selbst übernehmen müssen. Im Rosendahler Rathaus sei man der Auffassung,
diese Aufgabe selbst günstiger übernehmen zu können.