Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung und beschließt nach Beratung die 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungsatzung der Gemeinde Havixbeck (Anlage 2). Die kalkulierten Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung sind in die Haushaltssatzung des Jahres 2014 zu übernehmen.


Die Verwaltungsvorlage 112/2013 liegt vor.

 

Zunächst erläutert Herr Röttger die Kalkulation der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung der Gemeinde Havixbeck. Er teilt mit, dass trotz Mehrkosten in Höhe von ca. 220.000 € gegenüber dem Vorjahr, die Gebührensätze um 1 Cent je m² bzw. je m³ gesenkt werden können.

 

Im letzten Jahr fand die Umstellung der Veranlagung der Schmutzwassergebühren von der Anwendung des Personenmaßstabes auf die Berechnung nach dem Frischwasserverbrauch statt. Bei der Umstellung der Gebühr sei von einer Verbrauchsmenge von 442.000 m³ ausgegangen worden, die tatsächlich verbrauchte Frischwassermenge liege jedoch bei ca. 470.000 m³. Die Differenz ergebe sich durch die große Anzahl an Eigenwasserversorungsanlagen, die nicht kalkulierbar war, da vorher noch keine Verbrauchswerte vorlagen. Durch die Verrechnung der dadurch entstehenden Mehreinnahmen in 2013 könne der Gebührensatz trotz Mehrkosten gesenkt werden.

 

Auf die Frage, ob in den Folgejahren mit erheblichen Gebührenerhöhungen gerechnet werden müsse, da dann eine Verrechnung durch Mehreinnahmen nicht mehr möglich sei, antwortet Frau Böse, dass der Verbandsbeitrag des Lippeverbandes ab 2015 ff wieder um 100.000 € sinke, so dass hierdurch zumindest zum Teil ein Ausgleich entstehe. Wie hoch die konkreten Gebührensätze sein werden, könne erst nach der jeweiligen Kalkulation festgestellt werden.

 

Frau Leufgen fragt, warum für die Kanaluntersuchung und -sanierung ein Betrag in Höhe von 110.000 € eingeplant wurde. Herr Wientges erläutert ausführlich den derzeitigen Bearbeitungsstand der Datenerfassung und –bewertung des Kanalsystems. Für die nächste Sitzungsfolge solle ein Bericht über die Kanalsanierungsmaßnahmen aufbereitet werde.

 

Es wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.