Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die bisherigen Ergebnisse des Abschichtungsverfahrens sind im Hinblick auf die im Urteil des OVG Münster vom 01.07.2013 genannten Grundsätze zu überarbeiten.

Darüber hinaus soll der vorgezogene Abstimmungsprozess mit den Trägern öffentlicher Belange fortgesetzt werden.


Die Verwaltungsvorlage 108/2013 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 19.09.2013 TOP 9

 

Frau Böse erläutert, dass das Urteil des OGV Münster vom 01.07.2013 im Wesentlichen Auswirkungen auf die Bewertung der harten und weichen Tabukriterien habe. Die bisher vorliegenden Bewertungen müssten daher überarbeitet werden. Von der Bezirksregierung Münster ist beim Kreis Coesfeld eine Infoveranstaltung geplant, in der weitere Handlungsempfehlungen für die Gemeinden gegeben werden sollen.

 

In der Zwischenzeit werde das Büro enveco weitere Untersuchungen darüber anstellen, was nunmehr als harte bzw. weiche Tabukriterien anzusehen sei und die Verwaltung werde die Gespräche mit den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) fortsetzen, um offene Fragen in Bezug auf Arten- oder Denkmalschutz zu klären.

 

Außerdem werde weiter verfolgt, ob die Bewertung der Unteren Landschaftsbehörde dazu führt, dass die Fläche in Poppenbeck zu den harten Tabukriterien gezählt werden müsse oder ob es eine Öffnungsklausel geben werde.

 

Insofern sei es nicht möglich, noch in diesem Jahr einen verbindlichen Vorschlag für den Flächennutzungsplan zu erarbeiten.

 

Es wird über den Beschlussvorschlag des Bau- und Verkehrsausschusses abgestimmt.