Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

1.      Die Gemeinde Havixbeck überträgt dem Kreis Coesfeld ab dem 01.01.2015 die ihr nach § 5 (6) Satz 1 Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW) obliegende Aufgabe der Sammlung und des Transportes von gefährlichen Abfällen (=Sonderabfälle).

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beteiligten Städten und Gemeinden und dem Kreis Coesfeld eine auf diesen Zweck ausgerichtete öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV) abzuschießen.


Die Verwaltungsvorlage 101/2013 liegt vor.

 

Frau Böse berichtet, dass sich die interkommunale Zusammenarbeit in den letzten Jahren bewährt habe und Synergien erzielt werden konnten.

 

Herr Greiff merkt an, dass im Abfallkalender der Gemeinde Havixbeck als Standort für das Schadstoffmobil „Schmitz Kamp“ angegeben sei. Er regt an, den Zusatz „hinter den Märkten“ aufzunehmen, damit das Schadstoffmobil von den Bürgern besser gefunden werden könne.

 

Außerdem fragt er, wie es möglich gemacht werden könnte, die Bürger darüber zu informieren, welche Stoffe im Schadstoffmobil abgegeben werden müssen und was über den Wertstoffhof entsorgt werden müsse. Frau Böse schlägt vor, im Abfallkalender einen Hinweis auf eine entsprechende Übersicht auf der Homepage der Gemeinde Havixbeck aufzunehmen.