Sitzung: 25.09.2013 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 101/2013
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
1. Die Gemeinde Havixbeck überträgt dem Kreis
Coesfeld ab dem 01.01.2015 die ihr nach § 5 (6) Satz 1 Landesabfallgesetz
Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW) obliegende Aufgabe der Sammlung und des
Transportes von gefährlichen Abfällen (=Sonderabfälle).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den
beteiligten Städten und Gemeinden und dem Kreis Coesfeld eine auf diesen Zweck
ausgerichtete öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV) abzuschießen.
Die Verwaltungsvorlage 101/2013 liegt vor.
Frau Böse berichtet, dass sich die interkommunale Zusammenarbeit in den
letzten Jahren bewährt habe und Synergien erzielt werden konnten.
Herr Greiff merkt an, dass im Abfallkalender der Gemeinde Havixbeck als
Standort für das Schadstoffmobil „Schmitz Kamp“ angegeben sei. Er regt an, den
Zusatz „hinter den Märkten“ aufzunehmen, damit das Schadstoffmobil von den
Bürgern besser gefunden werden könne.
Außerdem fragt er, wie es möglich gemacht werden könnte, die Bürger
darüber zu informieren, welche Stoffe im Schadstoffmobil abgegeben werden
müssen und was über den Wertstoffhof entsorgt werden müsse. Frau Böse schlägt
vor, im Abfallkalender einen Hinweis auf eine entsprechende Übersicht auf der
Homepage der Gemeinde Havixbeck aufzunehmen.