Beigeordneter Pott macht folgende Bekanntgabe:

 

Der Landrat hat mit Verfügung vom 04.05.2010 den Haushalt der Gemeinde Havixbeck genehmigt.

 

Die Bekanntmachung des Haushalts im Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck ist am 13.05.2010 erfolgt, so dass nunmehr die Rechtskraft der Haushaltssatzung 2010 gegeben ist.

Die Verfügung des Landrates, die einige Hinweise und Aufgaben zur Erledigung für die Gemeinde enthält, wird dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Bereits seit einigen Jahren wird gemäß dem Hinweis in der Verfügung verfahren, bei Gebührenkalkulationen für kostenrechnende Einrichtungen die kalkulatorischen Abschreibungen auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten zu berechnen.

Dem Hinweis auf Eigenkapitalverzinsung wird ebenfalls bereits seit längerem entsprochen.