Sitzung: 19.09.2013 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 6
Vorlage: 104/2013
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt
nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 7. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Strasse“ der Gemeinde Havixbeck, und zwar
·
Änderung der bebaubaren Fläche im Bereich
des Grundstücks Ignatiusstr. 21 durch Erweiterung der südwestlichen Baugrenze
Der zu ändernde Bereich ist in
dem der Verwaltungsvorlage Nr. 104/2013 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt
umrandet dargestellt.
Weiterhin beschließt der
Gemeinderat auf dem Grundstück Ignatiusstr. 21 die Baugrenze in südwestlicher
Richtung zu erweitern, und zwar unter Berücksichtigung der Baugrenzenflucht des
3 Grundstücke weiter nordwestlich gelegenen Grundstückes, und zwar in der Form,
wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 104/2013 als Anlage 2 beigefügten
Planausschnitt dargestellt ist.
Begründung:
Der sparsame Umgang mit Grund
und Boden zur Ausweisung von Neubauflächen ist bei der Entscheidung über die
städtebauliche Entwicklung von Havixbeck von besonderer Bedeutung. Aus diesem
Grunde soll das planerische Instrument der Innenentwicklung, d.h. die Anpassung
von Baurechten innerhalb älterer Bebauungspläne an moderne Wohnbedürfnisse, ein
besonderes Gewicht erhalten.
Die Verwaltungsvorlage 104/2013 liegt vor.
Zunächst liest Herr Berning eine Protokollerklärung vor, die dem Protokoll als Anlage 8 beigefügt ist.
Herr Böttcher bittet darum, den 1. Absatz im Beschlussvorschlag der Verwaltung zu streichen. Frau Böse teilt mit, dass der Arbeitskreis Ortsentwicklung mit diesem Text verdeutlichen wollte, dass auf dem Thema Innenentwicklung im Hinblick auf diesen Beschluss und eventuell folgender Beschlüsse ein besonders Augenmerk liegt.
Die Ausschussmitglieder einigen sich darüber, dass der vorgenannte Absatz als Begründung aufgenommen wird. Es wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt: