Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 6

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Strasse“ der Gemeinde Havixbeck, und zwar

 

·         Änderung der bebaubaren Fläche im Bereich des Grundstücks Ignatiusstr. 21 durch Erweiterung der südwestlichen Baugrenze

 

Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 104/2013 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat auf dem Grundstück Ignatiusstr. 21 die Baugrenze in südwestlicher Richtung zu erweitern, und zwar unter Berücksichtigung der Baugrenzenflucht des 3 Grundstücke weiter nordwestlich gelegenen Grundstückes, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 104/2013 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.

 

Begründung:

Der sparsame Umgang mit Grund und Boden zur Ausweisung von Neubauflächen ist bei der Entscheidung über die städtebauliche Entwicklung von Havixbeck von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grunde soll das planerische Instrument der Innenentwicklung, d.h. die Anpassung von Baurechten innerhalb älterer Bebauungspläne an moderne Wohnbedürfnisse, ein besonderes Gewicht erhalten.


Die Verwaltungsvorlage 104/2013 liegt vor.

 

Zunächst liest Herr Berning eine Protokollerklärung vor, die dem Protokoll als Anlage 8 beigefügt ist.

 

Herr Böttcher bittet darum, den 1. Absatz im Beschlussvorschlag der Verwaltung zu streichen. Frau Böse teilt mit, dass der Arbeitskreis Ortsentwicklung mit diesem Text verdeutlichen wollte, dass auf dem Thema Innenentwicklung im Hinblick auf diesen Beschluss und eventuell folgender Beschlüsse ein besonders Augenmerk liegt.

 

Die Ausschussmitglieder einigen sich darüber, dass der vorgenannte Absatz als Begründung aufgenommen wird. Es wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt: