Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, den mit Schreiben vom 14.8.2013 vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der zulässigen max. Firsthöhe nicht zu entsprechen.

 

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Strasse“ bei gleichzeitiger Überplanung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ als Satzung. Gleichzeitig wird die Begründung zur Bebauungsplanänderung beschlossen.


Die Verwaltungsvorlage 096/2013 liegt vor.

 

Herr Hense merkt zu TOP 13 und 14 dieser Sitzung an, dass es hier um Nachverdichtung in bestehenden Wohngebieten gehe. In der Vergangenheit wurde einer Änderung des Bebauungsplanes in ähnlichen Fällen nur zugestimmt, wenn das Einvernehmen aller Nachbarn vorlag. Jetzt lägen Anträge vor, bei denen dies nicht der Fall sei. Insofern sei eine Abwägung vorzunehmen. Dieser Meinungsbildungsprozess in Bezug auf Interesse an Nachverdichtung und sparsamen Flächenverbrauch / Vertrauensschutz der Bürger sei in der CDU-Fraktion noch nicht abgeschlossen. Daher werde sich die CDU-Fraktion der Stimme enthalten.

 

Herr Greiff äußert, dass seiner Ansicht nach dem Ziel der Nachverdichtung Vorrang gegeben werden sollte. Man könne nicht davon ausgehen, dass das Einverständnis der Nachbarn in allen Fällen vorliege.

 

Es wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.