Sitzung: 03.07.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Wie bereits in den Jahren 2011 und 2012 hat die
Gemeinde Havixbeck auch gegen den Festsetzungsbescheid zum GFG 2013 beim
Verwaltungsgericht Münster Klage eingereicht. Es ist vorgesehen, unter
anwaltlicher Federführung der Kanzlei Wolter und Hoppenberg aus Hamm auch gegen
das GFG 2013 erneut Verfassungsbeschwerde zu erheben. Die Rechtswidrigkeit
insbesondere im Bereich des Soziallastenansatzes bleibt nämlich auch mit dem
GFG 2013 weiterhin fortbestehen. Bislang ist formal lediglich
Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2011 eingereicht worden. Die Kanzlei Wolter
und Hoppenberg bereitet derzeit inhaltlich die Verfassungsbeschwerden gegen die
GFG´s 2012 und 2013 vor. Es darf davon ausgegangen werden, dass die
Verfassungsbeschwerden für die Jahre 2011 bis 2013 in einem Verfahren
zusammengefasst werden. Bis zum Ausgang des Verfassungsrechtsstreits werden die
parallel gegen die Festsetzungsbescheide für die Jahre 2011 bis 2013 beim
Verwaltungsgericht Münster eingereichten Klagen voraussichtlich ruhend
gestellt. Mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW mit Sitz in
Münster darf aus heutiger Einschätzung allerdings nicht vor 2014 gerechnet
werden.