Wie bereits in den Jahren 2011 und 2012 hat die Gemeinde Havixbeck auch gegen den Festsetzungsbescheid zum GFG 2013 beim Verwaltungsgericht Münster Klage eingereicht. Es ist vorgesehen, unter anwaltlicher Federführung der Kanzlei Wolter und Hoppenberg aus Hamm auch gegen das GFG 2013 erneut Verfassungsbeschwerde zu erheben. Die Rechtswidrigkeit insbesondere im Bereich des Soziallastenansatzes bleibt nämlich auch mit dem GFG 2013 weiterhin fortbestehen. Bislang ist formal lediglich Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2011 eingereicht worden. Die Kanzlei Wolter und Hoppenberg bereitet derzeit inhaltlich die Verfassungsbeschwerden gegen die GFG´s 2012 und 2013 vor. Es darf davon ausgegangen werden, dass die Verfassungsbeschwerden für die Jahre 2011 bis 2013 in einem Verfahren zusammengefasst werden. Bis zum Ausgang des Verfassungsrechtsstreits werden die parallel gegen die Festsetzungsbescheide für die Jahre 2011 bis 2013 beim Verwaltungsgericht Münster eingereichten Klagen voraussichtlich ruhend gestellt. Mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW mit Sitz in Münster darf aus heutiger Einschätzung allerdings nicht vor 2014 gerechnet werden.