Die Beschilderung des gegenläufig befahrbaren Geh- und Radweges an der Hauptzufahrt des Baugebietes „Habichtsbach“ ist nicht für beide Seiten vorhanden. Kann nachgebessert werden?

 

Antwort der Verwaltung:

Zurzeit ist nur eine provisorische Beschilderung vorhanden. Bei der endgültigen Beschilderung ist dies so vorgesehen.