Bezogen auf TOP 4: Wie soll die vertragliche Situation bei Versagen der Heizkesselanlage ausgestaltet werden?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Gemeinde Havixbeck hält für die angeschlossenen Nutzer keine Notkesselanlagen vor. Daraus resultiert, dass keine Liefergarantie gegeben werden kann. Fällt die Anlage aus, sind zwangsläufig alle Nutzer ohne Wärme. Die Gemeinde hat in solch einem Fall jedoch ein hohes Eigeninteresse, alle Anlagenteile schnellstmöglich wieder in den Betrieb zu bekommen. Die  Schaffung einer Redundanz ist aus Sicht der Gemeinde unwirtschaftlich.