Zunächst wird eine Anfrage aus der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beantwortet.

 

TOP 14.3 – Herr Hense

Der Interessentenweg Herkentrup ist nicht mehr befahrbar. Daher benutzen landwirtschaftliche Fahrzeuge die Straßen des Wohngebietes Süd-Ost. Dies bedeutet eine Belastung für die Anwohner. Wie kann hier Abhilfe geschaffen werden?

 

Antwort der Verwaltung:

Hier kann nur in Form eines generellen Verbotes für landwirtschaftliche Fahrzeuge Abhilfe geschaffen werden. Die entsprechende Beschilderung würde dann durch das Verkehrszeichen 253 „Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t …“ mit Zusatzschild „Anlieger frei“ erfolgen. Das Zusatzschild „Anlieger frei“ ist hier unabdingbar, damit Versorgungsfahrzeuge etc., dass Wohngebiet befahren dürfen. Die Kontrolle dieser Regelung ist durchaus mit Schwierigkeiten behaftet (liegt ein Anliegen vor oder nicht?) und würde dann über die Polizei erfolgen. Da auch die personellen Kapazitäten der Polizei begrenzt sind, ist fraglich wie erfolgversprechend eine solche Beschilderung ist.

Es wird außerdem zu bedenken gegeben, dass in dem Wohngebiet Südost ein landwirtschaftlicher Betrieb ansässig ist.

 

 

Es werden weiterhin folgende Anfragen gestellt: