Zunächst werden Anfragen aus der letzten Sitzung des Ausschusses beantwortet.

 

TOP 9 – Herr Wesselmann (noch ausstehende Beantwortung der schriftlich gestellten Fragen Nr. 2 und 6)

Frage 2: Besteht im Landschaftsschutzgebiet Poppenbeck eine zusätzliche Notwendigkeit der Ausschilderung des Landschaftsschutzgebietes, um das verbotene Verlassen der Reitroute zu verhindern? Siehe auch: http://buergerservice.kreis-coesfeld.de/238+M578df913c29.0.html

 

Antwort des Kreises Coesfeld:

Die zusätzliche Notwendigkeit der Ausschilderung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) Baumberge - Stevertal besteht nicht. Die Internet-Ausführungen zum Reiten im Kreis Coesfeld sind eindeutig. Sie stehen nicht im Widerspruch zur geplanten Münsterlandreitroute.

Auszug zum angegebenen Link:

"Danach darf grundsätzlich in der freien Landschaft und im Wald auf allen öffentlichen und privaten Wegen geritten werden. Von dieser Regelung gibt es aber einige Ausnahmen. Nicht geritten werden darf:

  • auf Wanderwegen, Sport- und Lehrpfaden u. ä.,
  • außerhalb der Wege im Wald, in Landschafts- und Naturschutzgebieten und in behördlich gekennzeichneten anderen Schutzbereichen,
  • außerhalb von öffentlichen Wegen und Reitwegen in den Gebieten, die von der Freistellungsverordnung ausgenommen sind (sog. Sperrgebiete),
  • auf Wegen, die mit dem Straßenverkehrsschild „Verbot für Reiter“ behördlich gekennzeichnet sind,
  • auf privaten Wegen und Straßen, die zu Gärten, Hofräumen, Wohnbereichen oder zu einem Betriebsgelände gehören,
  • auf Feldrainen, Böschungen, Uferrandstreifen, Waldschneisen/Rückeschneisen, Leitungstrassen u. ä., die erkennbar keine Wege sind."

Grundsätzlich wird damit das Reiten auf privaten/öffentlichen oder entsprechend gekennzeichneten Wegen/Straßen im LSG nicht verboten. Um eine "Verschilderung" dieser großräumigen LSG's zu vermeiden, ist zurzeit eine weitere Beschilderung nicht vorgesehen.

 

 

Frage 6: Welche Maßnahmen zur verkehrlichen Sicherheit wurden mit dem Kreis bzw. Land besprochen? Beispielsweise muss die L550 überquert werden. Der Verkehr aus Richtung Brauhaus Klute ist für Reiter und natürlich auch Radfahrer und Fußgänger bei der eingezeichneten Überquerung nicht einsehbar. Hier trifft ausgeprägter Motorradverkehr, vor allen Dingen am Wochenende, auf mögliche Reittouristen. Welche Beschilderung und Verbesserung der Einsehbarkeit sind hier vorgesehen? Gibt es eine Temporeduzierung wie vergleichsweise in Münster auf Tempo 50?

 

Antwort des Kreises Coesfeld:

Die Querung von übergeordneten Straßen obliegt grundsätzlich immer demjenigen Verkehrsteilnehmer, der eine solche Straße quert in eigener Verantwortung. Ähnliche Situationen werden auf den vorgesehenen Reitrouten-Trassen häufiger vorgefunden. Für die betreffenden Reitroutenabschnitte werden gleichzeitig detaillierte Karten erstellt. In diesen wird deutlich auf diese Querungen mit einer eigenen Symbolik aufmerksam gemacht. Die vorgesehenen Reitrouten wurden u. a. dem jeweiligen Straßenbaulastträger vorgelegt und gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde grundsätzlich nur dort einer eingehenderen weiteren Regelung (z. B. Beschilderung/Trassenverlegung) unterzogen, wenn ausdrücklich festgestellte Unfallhäufungsabschnitte betroffen waren.

 

 

TOP 12.1 – Frau Lehr

Frau Lehr berichtete von einem Hinweis des Herrn Dr. Peter Ilisch, Historiker aus Münster, dass auf der Internetseite „Archive NRW“ kein Hinweis auf das Archiv der Gemeinde Havixbeck zu finden ist.

 

Antwort der Verwaltung:

Der Eintrag in das Internetportal der NRW-Archive ist angelegt und kann über den folgenden Link aufgerufen werden:

http://www.archive.nrw.de/kommunalarchive/kommunalarchive_e-h/h/Havixbeck/oeffnungszeiten_und_kontakt/index.php

 

 

Es werden weiterhin folgende Anfragen gestellt: